Artikel-Bild

Wie weit darf man mit Kind vom Ex-Partner wegziehen?

 
 

Nach der Trennung wünscht sich so manche(r) einen Neuanfang in allen Bereichen. Vielleicht sogar einen Wohnortswechsel. Das ist aber gar nicht mal so einfach, insbesondere wenn man gemeinsame Kinder mit der bzw. dem Ex hat. Dann kommt es statt auf die genaue Anzahl der Kilometer darauf an, wer das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und welche Gründe es für den Umzug genau gibt. In jedem Fall sollten Sie zum Wohl des Kindes handeln und ihm weiterhin den Umgang mit dem anderen Elternteil ermöglichen. Für den umgangsberechtigten Elternteil stellt sich die Frage, wie hohe Kosten für die Fahrten zum Kind und eventuelle Übernachtungen sich unterhaltsrechtlich erbringen.

Wie weit darf man bei gemeinsamem Sorgerecht wegziehen?

Es gibt keine Schalenvorgaben. Schon gar keine Entfernungsangaben oder sonstige räumliche Grenzen. Die Gerichte haben in einer Vielzahl von Einzelfällen Entscheidungen getroffen, aus denen sich mehr oder weniger konkrete Anhaltspunkte ergeben, wie auch Sie Ihre Situation beurteilen könnten:

  • Nach Ihrer Trennung und Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind fort.
  • Daran ändert sich erst dann etwas, wenn Sie vom Familiengericht das alleinige Sorgerecht oder im Streitfall zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen haben.
  • Teil des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Beabsichtigen Sie, mit Ihrem Kind in eine andere Stadt umzuziehen, üben Sie das ältere Recht aus, den Aufenthaltsort Ihres Kindes bestimmen zu dürfen.
  • Möchten Sie mit Ihrem Kind in eine andere Stadt oder gar in ein anderes Land ziehen und sich über das Aufenthaltsbestimmungsrecht streiten , müsste in letzter Konsequenz das Familiengericht entscheiden.
  • Im Regelfall wird das Familiengericht demjenigen Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur alleinigen Entscheidung übertragen, der das Kind in seiner Obhut behält und betreut.

Ziehen Sie von Ihrem alten Wohnort weiter weg, kann der andere Elternteil das Problem haben, dass er das Umgangsrecht nicht mehr in angemessener Art und Weise wahrnehmen kann. Da Sie als der betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht wahrnehmen, steht Ihnen vorrangig die Entscheidung zu, ob und wohin Sie umziehen. Der umgangsberechtigte Elternteil muss diese Entscheidung im Grundsatz akzeptieren. Will er das Umgangsrecht wahrnehmen, muss er sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen.

Wie weit darf man bei alleinigem Sorgerecht bzw. wegziehen. Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Wenn Sie es darauf anlegen, mit dem Umzug in eine weit entfernte Stadt oder gar in ein anderes Land das Umgangsrecht des anderen Elternteils vereiteln zu wollen, entsteht schnell der Vorwurf, dass Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausnutzen. Der andere Elternteil könnte dann in letzter Konsequenz gerichtlich beantragen, Ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht einschränken oder in begründeten Fällen sogar zu entziehen. Möchten Sie auch weiter wegziehen, sollten Sie dafür gute Gründe haben. Nachvollziehbare Gründe könnten darin bestehen,

  • dass Sie aus beruflichen Gründen Ihren Wohnort wechseln müssen
  • oder wegen der besseren Betreuung des Kindes durch die Großen in Ihre Heimatstadt zurückkehren wollen.
  • Auch der Wegzug aus einer Großstadt mit unbezahlbaren Mieten in einer Region mit einer geringeren Mietbelastung könnte einen Grund darstellen, der Ihren Wegzug rechtfertigt.

Wirken sich hohe Umgangskosten auf den Unterhalt aus?

Muss der unterhaltspflichtige und umgangsberechtigte Elternteil lange Wegstrecken in Kauf nehmen, um sein Umgangsrecht mit dem Kind auszuüben, sind die damit verbundenen Kosten unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen, wenn und soweit diese nicht anderweitig, insbesondere nicht aus dem anteiligen Kindergeld, bestritten werden können (BGH, FamRZ 2005, 708). Umgangskosten, die erheblich über den Anteil am Kindergeld hinausgehen, können durch einen zumindest teilweisen Abzug vom Einkommen oder einer Erhöhung des Ehegattenselbstbehalts berücksichtigt werden (BGH, FamRZ 2009, 1392).

So sind insbesondere Fahrtkosten zum Kind auch bei der Bemessung des Kindesunterhalts in angemessener Form zu berücksichtigen (OLG Bremen, FamRZ 2008, 1274). Angemessen bedeutet, dass der Elternteil eine direkte Bahnverbindung oder Sondertarife nutzen muss. Wird der eigene Pkw benutzt, sind die notwendigen Betriebskosten des Pkw in Höhe der steuerlich relevanten Kilometerpauschale in Ansatz zu bringen (OLG Koblenz, FamRZ 2008, 470).

Aus sozialrechtlicher Sicht handelt es sich bei Fahrt- und Übernachtungskosten um Mehrbedarf, den der Elternteil bei der Agentur für Arbeit beantragen kann. Wird das Umgangsrecht alle zwei Wochen für ein Wochenende wahrgenommen, begründet dies beispielsweise für ein Kind der zweiten Altersgruppe einen monatlichen Mehrbedarf von ca. 35-40 € (BSG, FamRZ 2009,1967).

Unterhaltsberechnung mit iurFRIEND durchführen lassen

Möchten Sie Ihre Umgangskosten beim Unterhalt berücksichtigt wissen, sollten Sie eine professionelle Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Es kommt in dieser Thematik darauf an, dass und wie Sie Ihre hohen Umgangskosten im Detail begründen. Unsere Unterhaltsberechnungen sind verlässlich, rechtssicher und erfolgen zeitnah. Auf unser verlinkten Seite UNTERHALT.com lesen Sie mehr Informationen zu den Preisen und dem Ablauf.

Wie weit wegziehen beim Wechselmodell?

Einschränkungen könnten sich auch daraus ergeben, dass Sie in der Betreuung des Kindes ein Wechselmodell praktizieren. Sind Sie daran interessiert, dass die wechselseitige Betreuung funktioniert, sollten Sie berücksichtigen, dass jeder Elternteil darauf angewiesen ist, das Kind beim jeweils anderen Elternteil abzuholen und dorthin vielleicht auch wieder zurückzubringen zu müssen. Sind die Entfernungen wegen des Umzugs zu groß, ist ein Wechselmodell zum Scheitern verurteilt.

Beispiele aus der Praxis für Umzüge mit Kind nach Scheidung

Das Leben ist so vielgestaltig, dass es keine pauschalen Vorgaben geben kann. Die Gerichte entscheiden immer im Einzelfall. Wenn Sie eine gerichtliche Entscheidung lesen, sollten Sie immer berücksichtigen, dass die Urteile teilweise scheinbar widersprüchliche Ergebnisse zeigen. Grund dafür ist, dass die Elternteile im Einzelfall immer sehr individuelle Aspekte vortragen und wie ein Richter die Situation beurteilt.

Umzug in ein anderes Bundesland

Der Wegzug eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind ist nicht zu beanstanden, auch wenn damit für den anderen Elternteil Einschränkungen des Umgangs verbunden sind, sofern die beruflichen Gründe den Umzug rechtfertigen (OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 135). Gleichfalls übertrug das OLG Frankfurt (FamRZ 2008, 110) der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als diese in ein weiter entferntes Bundesland umziehen wollte, um dort eine ihrer bisherigen Beschäftigung vergleichbare Arbeit anzunehmen.

Erst Grundschule beenden, dann umziehen

Möchten Sie mit Ihrem grundschulpflichtigen alten Kind umziehen, sollten Sie die Einschränkung beachten, dass das Kind mindestens die vierte Grundschulklasse beenden muss. Negative Folgen eines Umzugs seien nämlich gering zu halten. Insoweit sei es besser, wenn das Kind die Grundschule in seiner gewohnten Umgebung abschließen könnte (so OLG Koblenz, Urteil vom 14.11.2018, Az. 13 UF 413 18).

Fehlzeiten in der Schule

Zeigt einen Elternteil, dass er nach einem Umzug nicht fähig ist, den Alltag eines schulpflichtigen Kindes zeitlich zu strukturieren, so dass es zu häufigen Fehlzeiten in der Schule kommt, ist das Kindeswohl beeinträchtigt. Dann kann dem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.9.2016, Az. 10 UF 621/16).

Mit dem Kind zurück ins Heimatland ziehen?

Es entspricht nicht dem Wohl des Kindes, einer Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, wenn die Mutter die Übersiedlung in ihre italienische Heimat beabsichtigt und das Umgangsrecht des Vaters aufgrund des bisherigen Verhaltens der Mutter als sicher ausgeschlossen zu beurteilen ist (Verfassungsgerichtshof Berlin FamRZ 2013/ 1232) . Nachvollziehbare Gründe fehlen, wenn der Umzug auf keiner ernsthaften und wohlbegründeten Planung beruht, gefestigte soziale Bindungen am Wohnort in Italien fehlen und der neue Elternteil offensichtlich das Ziel verfolgt, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu vereiteln.

Wann ist der Umzug in eine andere Stadt Kindesentführung oder Kindesentziehung?

Besteht gemeinsam das Sorgerecht beider Elternteile nach der Scheidung fort, bedarf des Umzugs mit der Art der Zustimmung auch des nicht treuenden Elternteils. Deshalb riskieren Sie, sich wegen Kindesentführung strafbar zu machen, wenn Sie Ihr Kind ins Ausland verbringen oder aus dem Ausland nicht mehr nach Deutschland zurückbringen (§ 235 Abs. II StGB).

Soweit mit dem jeweiligen Auslandsstaat ein Rückführungsabkommen besteht, kann der in Deutschland verbliebene Elternteil mit staatlicher Hilfe die Rückführung des Kindes nach Deutschland in die Wege leiten. So haben 85 Staaten das „Haager Übereinkommen zur Rückführung von ins Ausland verbrachten Kindern“ unterzeichnet. Ansprechpartner in Deutschland ist die Zentrale Behörde für internationale Sorgerechtskonflikte beim Bundesamt für Justiz in Bonn.

Ziehen Sie stattdessen innerhalb von Deutschland um, spricht das Gesetz von Kindesentziehung. Sie riskieren, sich wegen Kindesentziehung strafbar zu machen, wenn Sie Ihr minderjähriges Kind „mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List“ dem anderen, gleichfalls sorgeberechtigten Elternteil entziehen (§ 235 Abs. I StGB). Als „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ kommt in Betracht, dass Sie gegenüber dem Kind behaupten, ihm den Umgang mit dem anderen Elternteil verweigern zu wollen. Da sich bei diesem Tatbestand in der Praxis erhebliche Nachweisprobleme ergeben, spielt die Kindesentziehung innerhalb Deutschlands in der Praxis so gut wie keine Rolle.

Zustimmung zum Umzug – so gelingt es

Allein die Frage, wie weit man wegziehen darf, zeigt, dass das Umgangsrecht des anderen Elternteils ein Problem darstellt. Insofern kommt es stets darauf an, dass Sie gute Gründe haben, wenn Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine beanspruchen und den anderen Elternteil von einer Mitentscheidung ausschließen wollen. Ihr Ziel sollte sein, den Umzug im gegenseitigen Einvernehmen zu bewerkstelligen.

Berücksichtigen Sie stets,

  • dass Sie Ihr Kind nicht unbedingt aus seiner gewohnten Umgebung herausreißen sollten,
  • seine sozialen Kontakte möglichst erhalten bleiben,
  • vor allem Geschwister werden nicht auseinandergerissen
  • und der Umzug nicht den Zweck haben darf, das Umgangsrecht mit dem Kind zu vereiteln.

Berücksichtigen Sie, dass der Elternteil ein gesetzliches Umgangsrecht mit Ihrem Kind hat. Lassen Sie nicht unberücksichtigt, dass auch Ihr Kind, das schließlich Ihr gemeinsames Kind ist, ein gesetzliches Umgangsrecht mit dem anderen Elternteil hat. Um Ihr Kind nicht noch tiefer in mögliche Konflikte Ihrer Trennung und Scheidung hineinzuziehen, sollten Sie das Umgangsrecht respektieren und alles dafür tun, dass Kind und Elternteil mit Ihrer Entscheidung eines Umzugs leben können.

Sollten Sie für einen Umzug in eine weiter entfernte Region oder gar ins Ausland handfeste Gründe benennen können, sollte es im Interesse aller Bemühungen liegen, eine angemessene Regelung zu finden, die allen gerecht wird. Eine solche Regelung könnte darin bestehen, dass der umgangsberechtigte Elternteil ein besonders großzügiges Umgangsrecht erhält. Idealerweise lassen Sie es nicht auf eine gerichtliche Entscheidung zukommen.

Alles in allem

Wahrscheinlich geht es letztlich nur um das Umgangsrecht. Alles, was Elternteile in einer solchen Situation an Argumenten vorbringen, sollte die Interessen des anderen Elternteils angemessen berücksichtigen. Wenn Sie auch objektiv handeln, sollten Sie eine Regelung finden, mit der alle leben können.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!