Artikel-Bild

Begründet Ehebruch Anspruch auf Schadenersatz?

 
 

Wurde Ihre Ehe „ermordet“? Ist Ihre Ehe 8,8 Millionen $ wert? Oder ist Ihnen eine außereheliche Affäre 8,8 Millionen $ wert? So jedenfalls begründete ein Mann in Texas nach der Scheidung seinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Liebhaber seiner Frau. Ein Richter im Bundesstaat North Carolina sprach dem gehörnten Ehepartner im Jahr 2018 jedenfalls sage und schreibe 8,8 Millionen $ als Schadensersatz zu.

Bevor Sie jetzt auf schlechte Gedanken kommen und in dieser Richtung einen Plan entwickeln, sollten Sie sich informieren, was die Rechtslage in Deutschland dafür hergibt. Um es gleich vorwegzunehmen: Das deutsche Recht gibt dafür nichts her. Die Gründe dafür sind überzeugend. Wenn Sie die Thematik nicht emotional und mit bloßen Rachegelüsten betrachten wollen, müssen Sie die damit verbundenen rechtlichen Wertungen zur Kenntnis nehmen.

Was denken sich Amerikaner?

In North Carolina ist Ehebruch eine schwerwiegende Straftat. Auch in Hawaii, New Mexico, South Dakota, Utah und Mississippi existieren ähnliche „Gesetze“, auf denen allein in North Carolina jedes Jahr 200 Klagen auf Schadensersatz eingereicht werden. Den Fall in North Carolina sah das Gericht deshalb als begründet an, weil der gehörnte Mann allergrößten emotionalen Stress geltend machte, ein Arzt ihm posttraumatische Belastungsstörungen diagnostizierte und seine Firma wegen der Ehekrise finanzielle Verluste erleiden musste. Da der Liebhaber der Frau die Affäre aufgrund seines beharrlichen Werbens um die Frau zu verantworten habe, musste er 8,8 Millionen $ Schadensersatz leisten. Amerika hat sich damit wahrhaft als ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten bestätigt.

Um es klarzustellen: Der Schadensersatzanspruch richtete sich gegen den Liebhaber der Frau, nicht gegen die in die Liebschaft einbezogene Ehefrau. Denkt man über Schadensersatz wegen Ehebruchs nach, kommt als Adressat neben dem Liebhaber natürlich auch der eigene Ehepartner in Betracht. Je nachdem, ergeben sich in der rechtlichen Bewertung unterschiedliche Herangehensweisen.

Für was sollte der Liebhaber haften?

Für Liebe braucht es zwei. Drängt sich ein Liebhaber in die Ehe und scheitert die Ehe, trägt der Liebhaber kaum allein die Schuld. Menschliche Beziehungen lassen sich nicht verordnen, verbieten oder steuern. Die Ehe gründet auf dem gegenseitigen Vertrauen der Partner. Zerstört ein Dritter dieses Vertrauen, trägt er allenfalls zu dieser Entwicklung bei. Er ist aber nicht die alleinige Ursache. Im Regelfall wird man annehmen müssen, dass auch der betrogene Ehepartner seinen Anteil daran hat, dass der Partner das Vertrauen enttäuscht und sich zu einem Seitensprung hat hinreißen lassen.

Egal wie Sie die Situation betrachten: Es gibt im deutschen Recht keine Rechtsgrundlage, darauf einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Immerhin gibt es in der Literatur Meinungen, die Ehebruch als einen Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut ähnlich den Rechtsgütern wie Leib und Leben und Vermögen beurteilen und die Ehe diesen Rechtsgütern gleichstellen. Die im Gesetz benannten Rechtsgüter sind aber greifbar und eine Schädigung ist messbar. Ein Körperschaden lässt sich feststellen, ein untreuebedingter ehelicher Schaden eher nicht. Und wenn, dann würde man sich in Argumentationsbereiche hineinbegeben, die keine Konturen haben und unser gesellschaftliches Zusammenleben in eine Richtung drängen, in der sich kaum jemand wohl fühlen dürfte. Also: Wenn Sie wegen der ehelichen Untreue die Scheidung einreichen und Ersatz der Scheidungskosten reklamieren, bleibt es trotzdem allein Ihre Entscheidung, sich scheiden zu lassen.

In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip

Auch der Ehepartner, der sich zum Ehebruch hinreißen lässt, braucht keine Ansprüche wegen Schadensersatz zu fürchten. Ehebruch ist im deutschen Scheidungsrecht zwar oft der Anlass dafür, dass die Ehe scheitert, ist aber kein Grund oder gar Voraussetzung für die Scheidung. Da die Ehe auf der zwischenmenschlichen Beziehung der Partner aufbaut, erscheint es wenig praktikabel, einen Ehebruch dafür herhalten zu lassen, den ehebrecherischen Partner oder den Liebhaber für den Schaden verantwortlich zu machen, den der andere Partner durch das eheliche Fehlverhalten erleidet. Nicht ohne Grund wurde das früher geltende Verschuldensprinzip im deutschen Scheidungsrecht durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Ist die Ehe zerrüttet, können Sie geschieden werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass die Ehepartner vor dem Richtertisch ihre allerschmutzigste Wäsche waschen und Dinge aus ihrem ehelichen Leben vortragen, die kein Richter wirklich hören möchte.

Eheliche Verfehlungen sind keine Basis für Schadensersatz

Wollte man eheliches Fehlverhalten als Rechtfertigung anerkennen, Schadensersatz gegen den ehebrecherischen Ehepartner zu begründen, könnte schnell die Situation entstehen, die einen Zwang zur Fortführung der Ehe begründet. Müsste nämlich ein ehebrecherischer Partner fürchten, der Liebhaber müsse dem anderen Schadensersatz leisten, könnte er sich veranlasst sehen, die Ehe trotz unüberbrückbarer Differenzen bis in alle Ewigkeit fortzusetzen. Er wäre erpressbar. Eine solche Situation würde unser Verständnis von Ehe und ehelicher Lebensgemeinschaft zerstören. Wir leben nicht umsonst in einer Gesellschaft, in der jeder Mensch eine eigene Persönlichkeit darstellt und es nicht angehen kann, sich den Willen eines anderen Menschen aufzwingen zu lassen.

Auch wenn die Ehe einen Vertrag darstellt, durch den sich die Ehepartner zur ehelichen Lebensgemeinschaft auf Lebenszeit verpflichten, ergibt sich daraus keine andere Betrachtungsweise. Verträge sind stets kündbar. Selbst wenn die eheliche Lebensgemeinschaft auf Lebenszeit geschlossen wird, schränkt das Gesetz dieses Ziel ein, indem es die Scheidung erlaubt. Wenn ein Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird, kann sich daraus kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lassen.

Wann wirkt sich Ehebruch dennoch aus?

Ehebruch kann ausnahmsweise dennoch Konsequenzen haben. Typische Fälle sind die Kuckuckskinder. Zahlt ein Mann für das während seiner Ehe geborene, aber aufgrund einer außerehelichen Beziehung der Frau gezeugte Kind, Unterhalt, kann er in begründeten Fällen die Unterhaltszahlungen gegen die Frau als Schadensersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Frau Zweifel des Ehemanns an der Abstammung des Kindes durch unzutreffende Angaben zerstreut oder den Ehebruch ausdrücklich geleugnet hat und den Ehemann dadurch von der Anfechtung seiner Vaterschaft abgehalten hat (so Bundesgerichtshof, Az. XII ZB 412/13).

Ehebruch könnte sich auch dann rächen, wenn der untreue Ehepartner Unterhalt verlangt oder den Versorgungsausgleich geltend macht. In diesem Fall lassen sich derartige Ansprüche mit dem Argument, dem Partner falle ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten zur Last, durchaus mit einer entsprechenden Begründung zurückweisen.

Alles in allem

Auch wenn Sie heiraten, bleiben Sie ein Individuum und letztlich ein freier Mensch. Ihre Ehe ist zwar eine hohe moralische Verpflichtung, ist aber auch kein Korsett, in dem Sie sich nur noch in einem vorgegebenen Rahmen bewegen dürfen. Letztlich ist es Ihre Verantwortung, Ihre Entscheidung, Ihre Perspektive und Ihre Ehe, mit der Sie eine außereheliche Beziehung rechtfertigen müssen.

Warum wir?

Schließen

Persönliche Beratung*

Ein persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen. Die Beratung* ist immer kostenlos für Sie.

Beratungstermin* anfordern

Gratis-Infopaket

Verständliche Top-Informationen, Spar-Tipps, Checklisten & Schaubilder.

Gratis-Infopaket anfordern

24/7 Service

Wir bieten eine TÜV-zertifizierte Service-Qualität.

  Zum Scheidungsservice

Sparen Sie mit uns

Wir garantieren Ihnen eine preiswerte Scheidung. Sie sparen Zeit & Geld!

  Mehr erfahren

Kundenmeinungen

Danke an unsere Kunden für die vielen ausgezeichneten 5 Sterne Bewertungen.

  Alle Kundenmeinungen

Über uns

Wir bieten die neue Generation von Rechtsdienstleistungen*.

Unser Team für Sie
(Sie gelangen auf unsere Firmenseite.)

Vertrauen & Garantien

Wir stehen für Vertrauen, Transparenz, Seriosität, Erfahrung & besten Service!

Alle Garantien für Sie

           

Icon: Gratis-Infopaket Gratis-Infopaket
Bitte hier anfordern

Icon: Kostenlose Beratung* Scheidungsantrag
Hier einreichen

Schließen

TELEFON

0800 - 34 86 72 3

Rund um die Uhr - Garantiert kostenlos!

International: +49 211 - 99 43 95 0

TERMIN

Vereinbaren Sie einfach einen

Beratungstermin* mit uns:

Die Terminvereinbarung und

Beratung* sind zu 100% kostenfrei!

GRATIS-INFOPAKET
FÜR IHRE SCHEIDUNG

Icon: Gratis-Infopaket

Alle Infos auf 24 Seiten! FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder.

ONLINE-SCHEIDUNGSANTRAG

Icon: Online-Scheidungsantrag

Ihre Scheidung seriös, schnell
und zum günstigen Preis!