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Vermögen mit Familienstiftung schützen

 
 

Vermögen bedeutet Verantwortung. Mit Hilfe einer Familienstiftung können Sie Ihr Vermögen über den Tod hinaus bewahren, oder auch vermeiden, dass Erbstreitigkeiten den Familienfrieden gefährden. Da eine solche Stiftung auf Ihre persönlichen Interessen ausgerichtet ist, sind die Vorteile und Nachteile abzuwägen. Erfahren Sie, wie und mit welchem Vermögen Sie eine Stiftung errichten, ob Sie damit bei Steuern oder Zugewinnausgleich sparen können sowie was bei einer Scheidung damit geschieht.

Was ist eine Familienstiftung?

Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Eine Stiftung ist eine mit einer Vermögensmasse ausgestattete Institution. Sie kennt weder Eigentümer, noch Mitglieder oder Gesellschafter. Die Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Errichten Sie eine Stiftung, widmen Sie Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens einem bestimmten Zweck. Stiftungen gibt es in vielen Formen. Speziell die Familienstiftung dient nach ihrem Zweck ausschließlich dem Interesse einer oder mehrerer bestimmter Familien. Wesentliches Merkmal ist, dass die Stiftung mit samt ihrem Vermögen ihrem Stifter und dessen Einfluss weitgehend entzogen ist. Die Stiftung hat keinen Eigentümer mehr. Sie gehört sich sozusagen selbst.

Wer sollte wann eine Familienstiftung gründen?

Motive für die Gründung einer Familienstiftung gibt es reichlich. Leser dieser Seite interessiert wahrscheinlich unter anderem, wie sie ihr Vermögen oder Teile davon über den Tod hinaus verwaltet wissen können. Vor allem, wenn Sie unternehmerisch tätig sind, werden Sie daran interessiert sein, dass Ihr Unternehmen auch nach Ihrem Tod fortbesteht und weder ruiniert noch zerschlagen wird. So können Sie Ihr Vermögen (Geldvermögen, Unternehmen, Immobilien) bereits zu Lebzeiten in eine Stiftung überführen und von der Stiftung verwalten lassen.

Dies gilt vor allem dann, wenn es im Kreis Ihrer Angehörigen keinen geeigneten oder interessierten Nachfolger gibt. Letztlich befreien Sie Ihre Erben von dem Entscheidungsdruck, Ihren Nachlass im Hinblick auf das Stiftungsvermögen verwalten und auseinandersetzen zu müssen. Dadurch, dass Sie Ihr Vermögen auf eine Stiftung übertragen, entziehen Sie es dem Zugriff Ihrer Familienmitglieder. Auch eventuelle Gläubiger, deren Forderung sich nach der Errichtung der Stiftung begründet, haben keinen Zugriff mehr.

Was passiert mit der Stiftung bei der Scheidung?

Die Stiftung ist eine verselbstständigte Vermögensmasse. Selbst als Stifter haben Sie keinen Zugriff darauf. Lassen Sie sich scheiden, bleibt die Stiftung außen vor. Soweit Sie oder der Ehepartner aus dem Stiftungsvermögen Zuwendungen erhalten, wären diese allenfalls unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen.

Doch Vorsicht vor zu schnellen Entscheidungen – beim „Retten“ von Vermögen gelten noch andere Regeln, siehe…

Lässt sich mit einer Familienstiftung der Zugewinnausgleich reduzieren?

Jein. Mit Ihrem Vermögen dürfen Sie zu Lebzeiten tun und unterlassen, was Sie wollen, zum Beispiel eine Stiftung errichten. Leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sind Sie jedoch auf die Zustimmung Ihres Ehepartners angewiesen, wenn Sie über Ihr gesamtes Vermögen oder den wesentlichen Teil Ihres Vermögens (wenigstens ca. 90 %) verfügen wollen.

Übertragen Sie Ihr Vermögen also in eine Familienstiftung, wären Sie auf die Zustimmung Ihres Ehepartners angewiesen. Auf die Zustimmung kommt es hingegen nicht an, wenn Sie bis maximal 90 % Ihres Vermögens in die Stiftung übertragen.

Stichtag für Zugewinnausgleich beachten

Im Hinblick auf das Risiko einer Scheidung ergibt sich die Option, zumindest Teile Ihres Vermögens dem drohenden Zugewinnausgleich zu entziehen. Hierbei ist der Stichtag zu beachten. Der Zugewinnausgleich wird auf den Tag berechnet, an dem Ihr Scheidungsantrag oder der Scheidungsantrag Ihres Ehepartners bei Gericht eingereicht und dem jeweils anderen Ehepartner förmlich durch das Familiengericht zugestellt wird. Verfügungen (z.B. Errichtung einer Stiftung), die Sie nach diesem Stichtag treffen, unterliegen nicht mehr dem Zugewinnausgleich.

Benachteiligungsabsicht vermeiden

Bei Verfügungen vor diesem Stichtag wäre zu berücksichtigen, dass Sie die Absicht vermeiden sollten, den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu benachteiligen. Soweit der Ehegatte durch die Stiftung selbst Vorteile hat und beispielsweise regelmäßige Zuwendungen erhält, dürfte eine Benachteiligungsabsicht ausscheiden.

Aus welchem Vermögen kann eine Familienstiftung bestehen?

Es gibt zur Gründung einer Familienstiftung keine vorgegebenen Vermögenswerte. Das Stiftungsvermögen kann aus jeder Art von Vermögenswert bestehen. In Betracht kommen über reines Bargeld hinaus

  • Immobilien,
  • Unternehmen,
  • Beteiligungen an Unternehmen,
  • Kapitalvermögen
  • oder Wertpapiere.

Die auf die Stiftung übertragene Vermögensmasse sollte aber so erheblich sein, dass die Stiftung in der Lage ist, den Stiftungszweck auf lange Zeit hinaus zu gewährleisten. Die Höhe des Vermögens bestimmt, welche Zwecke sich damit realisieren lassen. Umgekehrt können Sie nur Zwecke verwirklichen, die die entsprechende finanzielle Grundlage haben.

Praxisbeispiel – Wann Stiftung keinen Sinn hätte

Sie stellen der Stiftung 100.000 EUR zur Verfügung. Sie bestimmen, dass Ihre beiden Kinder monatlich 1.000 EUR Zuwendung erhalten sollen. Die Stiftung würde also jedes Jahr 24.000 EUR an Liquidität verlieren. Da das Stiftungsvermögen nach spätestens vier Jahren erschöpft wäre, macht die Stiftung in dieser Form keinen Sinn. Sie müssten die Zuwendungen auf ein angemessenes Maß reduzieren oder deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen.

Wie wird eine Stiftung errichtet?

Die Stiftung entsteht durch Stiftungsgeschäft und Genehmigung durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll (§ 80 BGB). Das Stiftungsgeschäft ist Ihre Erklärung, durch die Sie kundtun,

  • eine Stiftung errichten zu wollen,
  • die Stiftung mit Vermögen auszustatten,
  • eine Stiftungssatzung zu formulieren
  • und Stiftungsorgane zu bestellen.

Dazu genügt an sich die bloße Schriftform (§ 126 BGB). Es empfiehlt sich trotzdem, den Stiftungsvorgang zu Beweissicherungszwecken notariell beurkunden zu lassen. Bringen Sie eine Immobilie in die Stiftung ein, muss der Vorgang ohnehin notariell beurkundet werden.

Welchen Inhalt sollte die Stiftungssatzung haben?

Um die Stiftung zuverlässig zu gestalten, empfehlen sich folgende Angaben:

  1. Name des Stifters
  2. Absicht, eine rechtlich selbständige Stiftung zu gründen
  3. Name der Stiftung
  4. Stiftungszweck
  5. Höhe des Stiftungsvermögens
  6. Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens
  7. Sitz der Stiftung
  8. Stiftungsorganisation, Organe der Stiftung sowie deren Bildung, Aufgaben und Befugnisse
  9. Rechtsstellung der durch die Stiftung begünstigten Personen
  10. Anpassung der Stiftung an eventuell veränderte Verhältnisse
  11. Auflösung der Stiftung
  12. Anfall des Vermögens bei Erlöschen der Stiftung

Welche Vor- und Nachteile hat die Familienstiftung?

Es lässt sich nicht behaupten, dass eine Familienstiftung nur Vorteile oder nur Nachteile hätte. Die Vor- und Nachteile richten sich nach Ihren individuellen Gegebenheiten. Letztlich müssen Sie abwägen, ob die Organisationsform einer Stiftung Ihren Interessen gerecht wird, da zur Vermögensverwaltung auch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen in Betracht kommen, wie beispielsweise die vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft.

Vorteile einer Familienstiftung

  • Das maßgebliche Kriterium einer Stiftung besteht darin, dass sie sozusagen für die Ewigkeit errichtet wird. Nicht zuletzt soll die älteste in Deutschland existierende Stiftung bereits seit mehr als 1000 Jahren existieren. Als älteste deutsche Stiftung gilt die Hospitalstiftung in Wemding (Landkreis Donau-Ries), die von der Edelfrau Winpurc im Jahr 917 errichtet wurde. 
  • Sie verhindern, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod durch die Erben verschwendet wird. Ihre Erben können die Stiftung nicht wie eine Gesellschaft kündigen und Ihre Gesellschaftsanteile auf Dritte übertragen. In einer Stiftung sind keine althergebrachten Stimm-, Kontroll- und Informationsrechte vorgesehen. Die Familienmitglieder haben allenfalls im Rahmen eines Beirats oder als Vorstand Einfluss auf die Verwaltung der Stiftung.
  • Ihr Wille als Stifter bleibt über Ihren Tod hinaus erhalten. Auch wenn die Familienstiftung keinen Eigentümer mehr hat, können durch die Ausrichtung auf die Familie Ihre Angehörigen einschließlich aller Ihrer Nachkommen wirtschaftlich langfristig abgesichert werden.
  • Mit der Stiftung verhindern Sie, dass Ihre Erben Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nicht einem Zweck zuführen, den Sie vielleicht nicht für förderungswürdig halten. Sie allein bestimmen, welchen Zweck die Stiftung erfüllen soll.

Nachteile einer Familienstiftung

Was ein Vorteil ist, kann zugleich als Nachteil verstanden werden. Stiftungen sind für die Ewigkeit gemacht. Es kann sich als schwierig darstellen, eine Stiftung an veränderte Umstände anzupassen.

  • Eine Stiftungssatzung lässt sich nicht wie ein Gesellschaftsvertrag abändern. Ihr Wille als Stifter setzt sich fort, es sei denn, die Stiftungssatzung enthält Anpassungsklauseln. Aber auch eine Anpassungsklausel kann den Zweck der Stiftung im Regelfall nicht verändern.
  • Übernehmen Sie anfangs die Vorstandsfunktion in der Stiftung, besteht das Risiko, dass nach Ihrem Tode ein weniger kompetenter Stiftungsvorstand Unfrieden in der Familie provoziert und durch seine Inkompetenz das Vermögen der Stiftung gefährdet.
  • Familienstiftungen sind nicht unbedingt geeignet, wenn Sie sich steuerliche Vorteile erhoffen.

Gut zu wissen - Stiftungen sind keine Steuersparmodelle

Familienstiftungen sind nicht gemeinnützig. Da der Kreis der Personen, denen die Erträge des Stiftungsvermögens zugutekommen, begrenzt ist, sind die Förderung der Allgemeinheit und damit die Förderung gemeinnütziger Zwecke ausgeschlossen. Übertragen Sie Vermögenswerte auf eine Stiftung, unterliegt die Übertragung von Todes wegen oder als Schenkung unter Lebenden der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei Familienstiftungen schlagen aber erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Vergünstigungen in Form von Freibeträgen und Verschonungsabschlägen zu Buche. Zudem ist bei Familienstiftungen die Erbersatzsteuer zu berücksichtigen. Die Erbersatzsteuer soll vermeiden, dass das in die Stiftung übertragene Vermögen dem deutschen Fiskus über Generationen hinweg entzogen wird.

Alles in allem

Eine Stiftung errichten Sie nicht über Nacht oder aus einer Laune heraus. Sie werden gute Gründe haben, über eine Stiftung nachzudenken. Jede Familie ist anders gestaltet. Demgemäß muss auch die Familienstiftung individuell geformt werden. Die Gründung einer Stiftung setzt voraus, dass Sie potentielle künftige Entwicklungen in Ihrer Familie vorausahnen und die Stiftungssatzung danach gestalten. Nur so schaffen Sie die Voraussetzungen für ein möglichst langes Überdauern Ihrer Familienstiftung.

 

 

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