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Unterhaltsvorschuss wenn Vater unbekannt

 
 

Wer zahlt Kindesunterhalt, wenn man nicht weiß, wer der Vater ist? Ist der Vater unbekannt, gibt es nur finanzielle Unterstützung vom Jugendamt, wenn Sie selbst Nachforschungen anstellen und alles unternehmen, um die Vaterschaft festzustellen oder dem Jugendamt die Feststellung der Vaterschaft zu ermöglichen. Verweigern Sie Ihre Mitwirkung, kann das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss verwehren. Wer hier wider besseres Wissen „Vater unbekannt“ angibt und keinerlei weitere Informationen bereitstellt, macht sich zudem womöglich strafbar.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Unterhaltsvorschuss beantragen Sie auf dem amtlichen Formular „Antrag auf Leistungen nach dem Vorschussgesetz“. Dort müssen Sie Angaben zum Vater machen und dessen

  • Namen,
  • Geburtsdatum
  • und Wohnort benennen.

Das Jugendamt leistet den Unterhaltsvorschuss, so wie der Name besagt, nur als Vorschuss. Grund ist, dass der nach dem Gesetz unterhaltspflichtige Vater Ihres Kindes keinen Kindesunterhalt zahlt und das Jugendamt deshalb mit dem Unterhaltsvorschuss aushilft. Es versteht sich, dass das Jugendamt die Vorschusszahlungen vom Vater Ihres Kindes zurückfordert. Dazu ist das Jugendamt auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Kann ich als Mutter die Vaterschaftsanerkennung verweigern?

Kommen mehrere Männer als Vater in Betracht, müssen Sie Angaben zu allen diesen Personen machen. Eigentlich ist es jetzt Ihre Aufgabe, die Vaterschaft rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Schließlich ist der Vater als leiblicher Elternteil Ihres gemeinsamen Kindes verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu zahlen.

Zur Klärung der leiblichen Abstammung kann die Vaterschaft sodann gerichtlich festgestellt werden. Dabei wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat (§1600d BGB). Auch können Sie als Mutter als gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes beim Jugendamt beantragen, das Kind als Beistand zu vertreten. Die Beistandschaft ist freiwillig und kostenlos. Es genügt der schriftliche Antrag beim Jugendamt. Sie bevollmächtigen damit das Jugendamt, den als Vater in Betracht kommenden Mann auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch zu nehmen.

Kein Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater unbekannt ist?

Wissen Sie nicht, der der Vater Ihres Kindes ist, haben Sie zunächst dennoch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der Unterhaltsvorschuss wird auch gewährt, wenn nicht zu klären ist, wer der Vater ist oder wenn der Vater verstorben ist. Der Anspruch besteht auch, wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist.

Wissen Sie nicht, wer der Vater ist, erhalten Sie den Unterhaltsvorschuss allerdings nur, wenn Sie sich mit bestem Wissen und Gewissen engagiert haben, den Vater festzustellen. Im Regelfall wird also Ihre Erklärung, Sie wissen nicht, wer der Vater ist, nicht ausreichen, um Ihrer Verantwortung gerecht zu werden:

  • Ist der Vater unbekannt verzogen oder unbekannt wohnhaft, müssen Sie im Rahmen aller zumutbaren Möglichkeiten recherchieren, wo der Mann lebt.
  • Dazu müssen Sie eventuell bestehende Kontakte, insbesondere Verwandte oder Bekannte des Mannes, befragen.
  • Soweit Sie über Schriftstücke verfügen, aus denen sich Anhaltspunkte zur Identität des Mannes ergeben, müssen Sie diese für Ihre Recherche verwenden.

Sind Ihre Recherchemöglichkeiten beschränkt, sind Sie verpflichtet, dem Jugendamt alle diese Information an die Hand zu geben. Das Jugendamt kann dann von sich aus recherchieren. Haben Sie Ihre Mitwirkung mutwillig und vorwerfbar unterlassen, müssen Sie damit rechnen, dass das Jugendamt Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss tatsächlich ablehnt.

Was passiert, wenn man nicht weiß, wer der Vater ist?

Zu der Problematik Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater unbekannt ist, gibt es eine Reihe von repräsentativen und beispielhaften Gerichtsentscheidungen:

  • In einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.9.2018, Az. 10300/18) hatte eine Frau an Fastnacht in einer Gaststätte einen Mann kennengelernt. Zwei Wochen später stellte sie fest, dass sie schwanger war. Zur Person des Mannes konnte sie nur angeben, dass der Mann ein südländisches Aussehen hatte. Alles andere habe sie nicht interessiert. Das Jugendamt lehnte den Antrag der Frau auf Unterhaltsvorschuss ab. Ihr wurde zum Vorwurf gemacht, dass sie nach Kenntnis der Schwangerschaft nicht unverzüglich Nachforschungen angestellt habe, um die Identität des Mannes festzustellen. So hätte sie mindestens die Gaststätte nochmals aufsuchen und Gäste befragen müssen, ob der Mann bekannt sei. Ihre Entschuldigung, sie sei überzeugte Single, rechtfertige es jedenfalls nicht, aufgrund ihrer Lebensweise die finanzielle Verantwortung für das Kind auf den Steuerzahler zu übertragen.
  • Eine ähnliche Entscheidung gibt es vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 17.7.2018, Az. 12 S 773/18). Dort behauptete die Mutter, den Vater des Kindes nicht zu kennen. Sie gab nur an, während eines Kroatienurlaubs einen Mann namens Niki in einer Diskothek kennengelernt zu haben. Er habe sie „angetanzt“ und Getränke ausgegeben. Schließlich sei es im Wagen des Mannes zum Geschlechtsverkehr gekommen. Das Jugendamt lehnte den Antrag wegen fehlender Mitwirkung der Mutter auf Feststellung des Kindesvaters ab. Da sie nur detailarme und pauschale Angaben zum Verlauf der Bekanntschaft machen konnte, habe sie nicht oder nur unzureichend an der Feststellung der Vaterschaft mitgewirkt. Es sei zu vermuten, dass die Mutter vorhandenes Wissen um die Vaterschaft des Kindes bewusst zurückgehalten habe.
  • Kommt ein Kind aufgrund anonymer Samenspender zur Welt (heterologe Insemination), hat es keinen rechtlichen Vater. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.5.2013, Az. 5 C 28/12). Grund sei, dass die Mutter bewusst und gewollt eine Situation schaffe, in der die Feststellung der Vaterschaft des barunterhaltspflichtigen Elternteils von vornherein aussichtslos ist. Der Unterhaltsvorschuss sei kein verlorener Zuschuss. Die Unterstützungsleistungen haben vielmehr den Zweck, den alleinerziehenden Elternteil darin zu unterstützen, den Anspruch auf Kindesunterhalt gegen den Kindesvater geltend zu machen. Es müsse dem Staat möglich sein, den unterhaltspflichtigen Elternteil in Regress zu nehmen. Mit einer anonymen Samenspende werde diese Möglichkeit vereitelt. Eine Frau dürfe also nicht willentlich eine Situation herbeiführen, bei der die Feststellung des unterhaltspflichtigen Elternteils von vornherein ausgeschlossen ist um dann die Allgemeinheit finanziell in die Verantwortung zu nehmen. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Mutter bewusst darauf verzichtet, den Namen des Samenspenders zu erfahren.

Was können Sie tun, wenn Ihr Antrag auf Unterhaltsvorschuss abgelehnt wird?

Haben Sie Unterhaltsvorschuss beantragt, entscheidet das Jugendamt per Bescheid über Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss. Wird der Antrag abgelehnt oder wird Ihrem Antrag nur teilweise entsprochen, können Sie den Bescheid innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Zustellung des Bescheides widersprechen. Für den Fristbeginn zählt der Tag, an dem Sie den Bescheid mit der Post zugestellt bekommen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Sie können den Widerspruch aber auch zur Niederschrift persönlich im Jugendamt erklären.

Es versteht sich, dass Sie Ihren Widerspruch mit einer Begründung versehen sollten, die nachvollziehbar ist und möglichst Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben nimmt. Sollte auch Ihr Widerspruch abgewiesen werden, müssten Sie Ihren Anspruch beim Verwaltungsgericht einklagen. Da Widerspruch und Klage die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung berücksichtigen müssen, sollten Sie sich frühzeitig bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl informieren und beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.

Alles in allem

Auch beim Unterhaltsvorschuss geht es ums liebe Geld. Als Mutter sind Sie allein in der Lage, den Staat mit Ihren Angaben zur Person des Vaters zu unterstützen, den Regress in die Wege zu leiten. Wird der Vater ermittelt, könnte Ihr Vorteil zudem darin bestehen, dass der Vater ganz normal Kindesunterhalt zahlt. Und der potentiell mögliche Kindesunterhalt ist um einiges höher als der Betrag, den Sie als Unterhaltsvorschuss bekommen.

 

 

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