Mit Selbsttest, dessen 15 Fragen allein schon weiterhelfen
zuletzt aktualisiert am: 30.06.2025, geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Autsch. Es geht nicht mehr. Sie sehen nicht, wie Sie noch länger eine Zukunft mit Ihrem Partner, zusammen mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern, und noch dazu in Ihrem Eigenheim haben können. Denn zu viel ist passiert. Ihre Trennung ist unausweichlich. 1000 Gedanken schwirren Ihnen im Geiste herum, unter anderem:
Wer muss ausziehen?
Bei wem werden die Kinder wohnen?
Müssen wir das Haus verkaufen?
Habe ich für alle anderen Sachen zunächst genug Geld auf der hohen Kante?
Zu einer Scheidung mit Kindern und Haus gehören drei Wahrheiten:
Sie werden die Trennung und damit auch die Scheidung schaffen. Ihre Immobilie ist kein Stoppschild – mit den richtigen Strategien (Verkauf, Ausgleichszahlung, Kreditübernahme) lässt sie sich entweder als einziger Partner handhaben, oder beide Partner gehen als Gewinnende hervor.
Je nach Alter Ihrer Kinder wird es zu einigen Tränen kommen. Auch der Eltern. Trauer und Abschied sind Teil des Prozesses. Von einem Haus/einer Wohnung, und manchmal auch voneinander (das kommt konkret auf das spätere Umgangsmodell an). Lassen Sie diese Emotionen zu – je früher sie aus einem herauskommen, desto ehrlicher ist man danach zueinander.
Mit etwas organisatorischem Geschick öffnen sich woanders Türen, für deren Entdecken Sie womöglich dankbar sind, nachdem sich hinter Ihnen eine Tür schließt. Eine Scheidung verändert das Leben, und nicht alles wird besser. Sie entkommen jedoch dem Leben von davor, das Sie so definitiv nicht mehr wollen. Und das ist es fast immer wert.
Unter der Nummer 0800 34 86 72 3 (Anruf und Gespräch kostenlos) können Sie sich mit dem iurFRIEND InfoPOINT abstimmen, wie Sie Ihre Trennung genau angehen können. Wir unterstützen Sie bundesweit bei Ihrer Scheidung, und empfehlen Ihnen als erstes immer unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung, damit Sie diesen finanziellen Aspekt einschätzen können, und zudem erfahren, ob Sie Ihre Scheidung selbst bezahlen müssten.
Möchten Sie zunächst noch keinen Auftrag für die Scheidung erteilen, sondern die Zusammenarbeit mit uns antesten, beantragen Sie eine Berechnung des Kindes- oder Trennungsunterhalts bei iurFRIEND. Beide Unterhaltsformen fallen mit der Trennung an, müssen aber als Begünstigte vom anderen angefordert werden bzw. bedürfen aus Sicht des Zahlenden oftmals der Überprüfung. Mit Ausfüllen des Formulars zahlen Sie noch nichts, Sie erhalten per E-Mail eine Vergütungsvereinbarung.
Test: Sind Sie bereit für die Scheidung mit Kind und Immobilie?
Sichern Sie sich gern unsere Unterstützung.
Da dieser Test anonym ist, kennen wir auch nicht Ihre Antworten auf einzelne Fragen. Ihre Scheidung dürfte jedoch im Vergleich zu anderen Scheidungen mit Haus und Kind günstige Rahmenbedingungen haben. Fordern Sie gerne ein Gratis-Gespräch mit uns an, greifen unter 0800 34 86 72 3 selbst zum Hörer, oder schauen sich schon einmal unseren Wegweiser für Ihre Scheidung an. Unsere freundlichen Mitarbeiter helfen Ihnen zudem jederzeit weiter.
Die Rahmenbedingungen für Ihre Scheidung mit Kind/ern und Immobilie sind noch nicht perfekt, aber allein die Fragen dieses Tests haben Sie vermutlich weitergebracht. Ihnen könnte jetzt helfen, an der finanziellen Folgeplanung zu arbeiten: Fordern Sie dafür unter anderem unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an, und tragen dort zum Beispiel laufende Kredite auch ein.
Manchmal ist die Zeit für eine Scheidung noch nicht reif. Sei es, weil die Umstände ungünstig sind, oder Sie Ihrer Ehe noch eine Chance geben. Manchmal ist es auch nur ein Bauchgefühl, noch abzuwarten. Sie können sich weiter über Ihre Handlungsoptionen informieren: Nutzen Sie dazu gern unser Gratis-InfoPaket für Ihre Trennung und Scheidung - eine 20 Seiten starke, empathische Lektüre.
Ist eine ruhige und sachliche Verständigung mit dem anderen Elternteil über die Trennung bereits im Gange, oder erscheint sie möglich?
FRAGE 14 VON 15
Kommen Sie relativ einfach an Kontoauszüge (z.B. Tag der Hochzeit) heran?
FRAGE 13 VON 15
Kommen Sie relativ einfach an Unterlagen zum Haus und zum Hausbau?
FRAGE 12 VON 15
Wäre Ihr Haus (später) groß genug, um zumindest für eine Weile getrennt darin wohnen zu können?
FRAGE 11 VON 15
Haben Sie die Immobilie schon bezogen (nicht mehr in der Bauphase)?
FRAGE 10 VON 15
Gehört Ihre Immobilie einem von Ihnen allein?
FRAGE 9 VON 15
Stehen alle Ihre Kinder rund ein Jahr vor ihrem nächsten Ausbildungsabschnitt?
FRAGE 8 VON 15
Haben Ihre (jüngeren) Kinder eine Bezugsperson außer den Eltern, die zur Betreuung einspringen können?
FRAGE 7 VON 15
Fühlt sich 1 oder mehr Kinder zu einem Elternteil hingezogen, bei dem es bei einer Trennung nicht dauerhaft wohnen würde?
FRAGE 6 VON 15
Hängt mindestens 1 Kind sehr an Haus und Umgebung?
FRAGE 5 VON 15
Sind alle Ihre Kinder bereits über 16 Jahre?
FRAGE 4 VON 15
Erwischen Sie sich dabei, Termine beim Notar, Makler oder einem Scheidungsservice zu googeln, „nur um mal zu sehen“?
FRAGE 3 VON 15
Sind Sie in letzter Zeit bei kleinen Entscheidungen stärker auf Ihre eigenen Wünsche oder die der Kinder als auf die Ihres Partners eingegangen?
FRAGE 2 VON 15
Haben Sie schon mal unauffällig nach einer anderen Wohnung oder Region gesucht, ohne es Ihrem Partner zu sagen?
FRAGE 1 VON 15
Haben Sie sich in letzter Zeit beim Gedanken an Ihre Zukunft ohne Ihren Partner innerlich erleichtert gefühlt?
Bereitgestellt von
Erkennen Sie Ihre eigenen Wünsche noch?
Es ist manchmal ganz leicht, und doch so schwer – schon länger tragen Sie den Gedanken mit sich herum, sich zu trennen. Aber bisher halten Sie sich selbst davon ab. Durchaus kann es Gründe dafür geben:
Sie möchten Ihrer Ehe noch einmal eine Chance geben.
Ihr Bauchgefühl gibt Ihnen noch kein abschließendes „Go“.
Die Rahmenbedingungen stimmen noch nicht - dazu im Verlaufe dieses Textes mehr.
An kleineren Anzeichen erkennen Sie indes, dass Sie in Ihrem Entscheidungsprozess schon weiter sind, als Sie vermuten. Dabei reden wir von kleinen Dingen, die Ihnen vielleicht gar nicht bewusst sind, aber zeigen: Ihr Unterbewusstsein hat längst einen Fuß in den Türrahmen Ihres neuen Lebens gesetzt. Woran erkennen Sie das?
Gedankensprünge am Morgen: Schon beim Aufwachen überlegen Sie, wie Sie Ihren Tag allein gestalten würden.
Heimliche Internetrecherche: Ganz unauffällig schauen Sie nach Wohnungen, Maklern oder Notaren – „nur um mal zu sehen“.
Gefühl der Leichtigkeit: Manchmal atmen Sie innerlich auf, wenn Ihr Partner dienstlich verreist oder auf Geschäftsreise ist.
Entscheidungen aus dem Bauch heraus: Bei kleinen Alltagsfragen geben Sie Ihren eigenen Wünschen den Vorzug – und sei es nur die Wahl des Abendessens.
Emotionale Distanz im Alltag: Sie spüren, dass alte Rituale nicht mehr den gleichen Wert haben und schaffen sich unbewusst Freiräume.
Diese Mikro-Signale sind Ihr innerer Kompass: Sie zeigen Ihnen, wie weit Sie wirklich bereit sind – weit über das simple Für und Wider hinaus.
Tasten Sie sich in Ihrem Netzwerk vor und mobilisieren Sie alle Kräfte für die Trennung
Haben Sie vielleicht einen Freund oder eine Freundin, die bereits länger geschieden sind? Deren Erfahrungswerte können Sie bestimmt weiterbringen. Vor allem, wenn die Betroffenen und auch Sie
Sie brauchen Ihren eigenen Wunsch im besten Fall auch einem gemeinsamen Freund nicht schon gleich mitteilen.
Neben der Theorieebene brauchen Sie jedoch auch für nach der Trennung eine praktische Hilfe, und zwar meistens für kleinere Kinder. Diese brauchen über KiTa und Schule hinaus eine Betreuungsmöglichkeit, wenn Sie sich ein gerüttelt Maß um die Vorbereitung der Scheidungsfolgen kümmern (Gespräche mit dem Partner, Behördenkommunikation usw.). Sachte Vorfragen an die Großeltern, ob sie in naher Zukunft ihr Betreuungspensum erhöhen würden, können nicht schaden.
Wer könnte außerdem in Frage kommen, Ihre jüngeren Kinder zeitweise in Obhut zu nehmen?
Erwachsene Geschwister und Verwandte,
Enge Freunde mit idealerweise eigenen Kindern,
Ganztagsbetreuung, AGs der Schulen oder Vereine,
Direkte Nachbarn eher nicht (womöglich Loyalitätskonflikte), aber inserierende Babysitter oder „Leihopas“ und „Leihomas“ aus der erweiterten Nachbarschaft.
GUT ZU WISSEN
Vorteile, die Trennung in die Hand zu nehmen
Dadurch, dass Sie schon jetzt Ihr Netzwerk vorbereiten, ist nicht vorbestimmt, dass die Kinder später bei Ihnen wohnen werden. Aber zumindest haben Sie schon einmal vorgesorgt und können insoweit auch Ihrem Partner/Ihrer Partnerin eine Alternative präsentieren. Möge er oder sie diese nun gut finden oder nicht, weil er/sie diese Vorbereitung wahrscheinlich so nicht planen konnte. Wer die Initiative ergreift, steuert die Scheidung auch in anderen Punkten in seine Richtung: Mit Festlegung des Tags der Trennung beeinflussen Sie zum Beispiel Eckpunkte bei Zugewinn- und Rentenausgleich.
Scheidung mit Kind und Haus bleibt: Eine Scheidung mit Kind
Verlassen wir das Thema Kinder am besten noch nicht. Wir veröffentlichen diesen Text unter diesem Titel, da viele Ehepaare mit Kindern Eigentum für mehr Wohnraum erwerben und sich daher oft ein Hauskauf oder Hausbau anschließt. Das Schicksal der Kinder und der Immobilie wird dann jedoch allzu oft vermengt, und Opportunitätslösungen greifen um sich:
„Da ist gerade ein potenter Käufer, der uns auch den Kredit ablöst – Max (9) kann dann doch schon innerhalb des Schuljahres in die Schule am Wohnort deiner Mutter wechseln.“
„Gut, ich könnte den Kredit für die ETW auch alleine stemmen und dich auszahlen noch dazu. Aber mein/e Neue/r will das nicht, und Kira (6) findet in der Schule, die sich nach eurem neuen Wohnort richtet, schon irgendwie Ersatz für die in der KiTa gewonnenen Freunde, die mit ihr auf die ursprüngliche, wohnungsnahe Schule gewechselt wären.“
Dass man durch eine Trennung in Sachzwänge gerät, und nicht alles perfekt laufen kann, ist klar. Jedoch ermöglicht das Trennungsjahr, sich in punkto Schulwahl, Freundeskreis oder Sportvereine Zeit zu lassen, zu überlegen, was das Beste für die Kinder sein könnte. Haben Sie keinen unmittelbaren Druck, umzuziehen, nutzen Sie diese 365 Tage und mehr aus.
Welche Aspekte spielen hier eine Rolle?
Stabilität, Reife und Mitsprache der Kinder
Jugendliche ab 16 verfügen eher über eine ausreichend gefestigte Persönlichkeit, um die Schritte einer Trennung bewusst mitzugehen, als ein pubertierender Pre-Teenager mit 12. Ältere Kinder sind in der Lage, ihre Emotionen zu reflektieren, aktiv an Gesprächen zu Schulwechseln oder Wohnortfragen teilzunehmen und eigene Bedürfnisse deutlicher zu äußern.
Trennungen finden nun aber in jedem Kindesalter statt, und ein „bestes Alter“ für die Kinder, um sich scheiden zu lassen, gibt es nicht. Was Sie für welches Alter eines Kindes jedoch beachten können, lesen Sie im zuvor verlinkten Artikel bei uns.
Bindung und Geschwistertrennung
Hängt 1 Kind sehr an 1 bestimmten Elternteil, der bei einer Trennung auszieht, kann das Spannungen nicht nur zwischen Eltern und Kind, sondern auch unter Geschwistern auslösen. Ein echtes Wechselmodell – bei dem jedes Elternteil eine feste Betreuungswoche übernimmt – verhindert, dass Kinder gegeneinander ausgespielt werden, und stärkt zugleich die Familienbande. So bleiben Geschwister emotional miteinander verbunden, auch wenn sie zeitweise getrennt leben.
GUT ZU WISSEN
Zu wem kommen die Kinder?
Nach der Scheidung behalten beide Eltern das Sorgerecht. Einen Automatismus, dass die Kinder bei einem bestimmten Elternteil bleiben, gibt es nicht. Sie als Eltern einigen sich auf ein Umgangsmodell, das sowohl dem Alltag der Kinder gerecht wird als auch für beide Eltern praktikabel ist. Ob die Kinder überwiegend bei einem Elternteil leben (Residenzmodell), abwechselnd in beiden Haushalten wohnen (Wechselmodell) oder eine individuelle Lösung entsteht – entscheiden Sie es unter 4 Augen bzw. bei älteren Kindern unter 6. Lassen Sie es vom Gericht beurteilen, geben Sie es aus der Hand.
Timing für Schulwechsel und ausreichende Akklimatisierung
Bewerbungen für weiterführende Schulen oder Ausbildungsplätze werden oft zum Beispiel bis zu sechs Monate vor Beginn der Sommerferien verlangt. Und damit schließen wir den Kreis zum erwähnten Trennungsjahr, das man für die Planung der Zukunft der Kinder voll ausnutzen sollte:
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, sollten Eltern bereits weit VOR einem Bewerbungszeitraum damit anfangen, ein Kind (nicht zuletzt sich selbst, mit einer neuen Arbeit etc.) auf eine neue Umgebung einzustellen. In keinem Fall wird es angenehm sein, den allerersten Tag in einem neuen Viertel auch als ersten Schultag zu erleben. Dies ist bei 7jährigen essenziell, kann aber auch 14jährigen guttun.
Mit der Zeit können Sie schauen, welche Unterkünfte, Transportwege und Betreuungsalternativen in einer möglichen neuen Zielregion zur Verfügung stehen.
EXPERTENTIPP
Mit Kindern die Online-Scheidung wählen
Wohnen Ihre Kinder nach der Trennung bei Ihnen, ist die Scheidung eine größere Zusatzbelastung als für den Partner. Sie sollten es sich deshalb so einfach wie möglich machen und mit SCHEIDUNG.de die Online-Scheidung anstreben. Diese spart Ihnen dringend benötigte Zeit, Wegstrecke und Druckerkosten, da alles digital und online vonstatten geht. Kleinere Kinder benötigen dann bestenfalls für die Erstellung der Scheidungsfolgenvereinbarung (falls nötig) und den Scheidungstermin eine Betreuung - wobei das Ziel der Onlinescheidung ist, auch den Scheidungstermin als Webkonferenz stattfinden zu lassen. Dies geschieht auf Antrag bei Gericht, und wird immer mehr zur Regel statt zur Ausnahme.
Wohnträume neu denken: Vom Familienhaus zum flexiblen Zuhause
Eine Nichteinigung über Haus oder Eigentumswohnung hält leider viele Paare mit einer gescheiterten Ehe davon ab, sich überhaupt erst zu trennen. Auch, wenn beide die Scheidung anstreben, erscheint diesen Paaren keine Lösung zufriedenstellend genug und kein Kompromiss als ausreichend fair, um eine beiderseitige Zustimmung zu erfahren.
Aus welchen Gründen kann die Immobilie die gesamte Scheidung blockieren?
Dabei spielen nicht ganz unberechtigterweise einige Aspekte eine wichtige Rolle:
Die Immobilienpreise könnten gerade im Keller sein, oder noch nicht wieder stark genug.
Ggf. wohnen Sie noch keine zehn Jahre in der Immobilie und möchten anlässlich eines Fremdverkaufs keine Grunderwerbssteuer zahlen.
Sie können sich auf keinen Gutachter einigen, da allen vorgeschlagenen Personen Parteilichkeit vorgeworfen wird.
Einer der Partner strebt eine Alleinübernahme der Immobilie an, hält den anderen aber noch hin, um bestimmte Angelegenheiten für die Anschlussfinanzierung bzw. Bonität „zu klären“.
Emotionale Bindung: Für viele ist das Familienhaus mehr als ein Wertobjekt – Erinnerungen und Sicherheit lassen rationale Kompromisse schwerfallen.
Welche Lösungen gibt es für diese scheinbar festgefahrenen Situationen?
Freilich: Der Streit um eine Immobilie kann noch erheblichere Ausmaße annehmen als in den 5 benannten Beispielszenarien. Allerdings treten diese häufig genug auf, und gerade diese 5 „Klassiker“ können Sie moderaten und ausgewogenen Lösungen zuführen:
Was blockiert den Verkauf?
Welche Lösung können Sie vorschlagen?
Subjektiv zu schlechte Marktlage für einen Wiederverkauf
Wer wartet, läuft Gefahr, dass die Preise weiter sinken – oder dass dringende Unterhalts- und Wohnkosten unbezahlbar werden, während beide Partner im Stillstand verharren.
Grunderwerbssteuer droht
Diese droht nur bei einem wie auch immer geartetem Verkauf, sofern Sie die Immobilie nicht im Vorjahr und dem Jahr davor selbst bewohnt haben. Bei einer Übertragung unter Ehepartnern brauchen Sie also nicht 10, sondern nur 3 Jahre warten, um diese Steuer zu umgehen.
Bislang kein neutraler Gutachter in Sicht
Wenn gegenseitiges Misstrauen herrscht, kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (z. B. über die Industrie- und Handelskammer oder die Architekten-/Ingenieurkammer) beauftragt werden. Diese Gutachter gelten als besonders neutral und arbeiten auf Grundlage klarer Bewertungsrichtlinien.
Alleinübernahme angestrebt, aber noch nicht genügend Kapital da
Wenn einer „noch Zeit braucht“, kann ein verbindlicher Zeitrahmen in einer Trennungsvereinbarung oder Mediation festgehalten werden – etwa: „Alleinübernahme bis Datum X oder sonst Verkauf“. Das bewahrt die Gesprächsbasis, vermeidet teure Eskalationen und schafft Klarheit. Man kann sich auch auf eine Zwischenlösung einigen: etwa eine faire Nutzungsentschädigung an den ausziehenden Partner, solange keine Übernahme oder Auszahlung erfolgt.
Emotionale Bindung über wirtschaftlicher Machbarkeit
Eine Immobilie ist kein Gefühlsträger – Erinnerungen lassen sich mitnehmen, die Schulden nicht. Emotionale Verarbeitung gelingt besser in einem neuen, unbelasteten Umfeld als im Haus „zwischen den Fronten“.
EXPERTENTIPP
Ihr Elternhaus gehört üblicherweise Ihnen
Gehört die Immobilie einem von Ihnen ohnehin allein, zum Beispiel Ihr Elternhaus durch eine Erbschaft, erübrigt sich ein Streit darum ohnehin. Die Immobilie selbst ist dann weder Teil des Zugewinnausgleichs, noch Gegenstand des Streits um ihrer selbst. Allenfalls die Wertsteigerung und vom anderen Partner geleistete Reparatur- und Sanierungsarbeiten wären ausgleichspflichtig.
Weitere häufig gestellte Fragen rund um Haus oder Eigentumswohnung haben wir hier für Sie zusammengestellt, inklusive weiterführender Links aus unserem umfassenden Artikelkatalog dazu:
FAQ für Lösungen, bei denen die Immobilie verkauft wird
Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Eigentümer der Immobilie sind, stehen in der Regel auch beide im Grundbuch – mit jeweils einem Miteigentumsanteil. Das bedeutet: Keiner von Ihnen kann allein über das Haus oder die Wohnung verfügen. Ob Verkauf, Vermietung oder die Aufnahme eines Kredits – sämtliche Entscheidungen rund um die Immobilie müssen gemeinsam getroffen und unterzeichnet werden. Eine einseitige Verwertung oder Belastung ist nicht möglich, da Banken Miteigentumsanteile in der Regel nicht separat als Kreditsicherheit akzeptieren. Sie sind in allen wesentlichen Fragen der Immobilie auf die Zustimmung des jeweils anderen angewiesen.
Wenn Ihr Immobilienkredit zu sehr günstigen Konditionen läuft, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, ihn weiterzuführen statt abzulösen – besonders, wenn Sie zugleich Tagesgeld zu höheren Zinsen ansparen können und Miete sparen. Beim Verkauf an Dritte lohnt sich eine Anfrage bei Ihrer Bank, ob der Käufer das Darlehen übernehmen darf – das kann eine Vorfälligkeitsentschädigung ersparen, setzt aber die Bonität des Käufers und die Zustimmung der Bank voraus. Günstiger wird es auch, wenn Sie die bestehende Grundschuld an die Bank des Käufers abtreten lassen, statt sie löschen zu lassen – so entfallen teure Notar- und Grundbuchkosten für alle Beteiligten.
Ein Grundbuchanteil von 70/30 bedeutet, dass einer der Partner formal mehr Eigentum an der Immobilie besitzt als der andere – mit entsprechend größerem Anspruch auf Verkaufserlös, Mieteinnahmen oder Wertsteigerung. Beide sind jedoch Miteigentümer und können nur gemeinsam über die Immobilie verfügen, genau wie bei einer 50/50-Aufteilung. Im Unterschied dazu hat bei Alleineigentum nur der eingetragene Partner volle Entscheidungsgewalt. Der andere hat rechtlich keinen Anteil – auch nicht bei Trennung –, es sei denn, es greifen andere Ausgleichsmechanismen (z. B. Zugewinnausgleich). Kurz: 70/30 schafft klare Verhältnisse auf dem Papier, bringt aber bei Trennung oft ebenso viel Klärungsbedarf wie 50/50 – nur mit ungleichem Ausgang.
In einer Zugewinngemeinschaft ist eine solche Übertragung rechtlich stark eingeschränkt. Sie benötigen die Zustimmung des Ehepartners, wenn die Immobilie mehr als etwa 85 % Ihres gesamten Vermögens ausmacht – andernfalls ist die Schenkung unwirksam. Zudem verhindert die Schenkung den Zugewinnausgleich nicht, da sie bei der endvermögensbezogenen Berechnung berücksichtigt wird . Außerdem kann der Ehepartner nach wie vor das Wohnrecht für die eheliche Wohnung beanspruchen, selbst wenn die Immobilie formell übertragen wurde.
Wenn Eltern sich trennen und nur ein Partner in der Immobilie verbleibt, kann der Zuschuss als neuer Hauptwohnsitzberechtigter übertragen werden – vorausgesetzt, er ist Miteigentümer und lebte bereits im Haushalt. Änderungen beim Einkommen oder Auszug von Kindern können zum Wegfall des Anspruchs führen. Bei Verkauf innerhalb von fünf Jahren ist das Baukindergeld anteilig zurückzuzahlen; ab dem sechsten Jahr wird es jährlich um zehn Prozent gemindert.
Haben Sie ein Haus erworben, das eine Selbstnutzung von xx Jahren zur Bedingung einer Förderung gemacht hat, kann die betreffende Gemeinde eine Ausgleichsentschädigung verlangen, wenn die Selbstnutzung vorzeitig aufgegeben wird. PS: Auch Banken erheben oft Vorfälligkeitsentschädigungen, wenn Kredite vorzeitig gekündigt werden. Deshalb empfiehlt es sich, Eigentumsübertragungen oder Verkäufe im Einheimischenmodell erst nach Ablauf der Frist oder nach sorgfältiger rechtlicher und finanzieller Planung durchzuführen.
Ein Haus verliert nicht automatisch mit den Jahren an Wert – entscheidend sind Pflege, Zustand und Rahmenbedingungen. Dennoch machen viele Eigentümerinnen und Eigentümer den Fehler, notwendige Modernisierungen aufzuschieben. Wer Sanierungen wie eine neue Heizung, moderne Fenster oder Dachreparaturen zu lange hinauszögert, riskiert einen spürbaren Wertverlust. Auch die Energieeffizienz spielt eine immer größere Rolle: Veraltete Dämmung oder ein fehlender Energieausweis können den Marktwert erheblich senken. Wer den Wert seiner Immobilie erhalten will – gerade im Kontext von Trennung oder Scheidung – sollte regelmäßig in Substanz, Energieeffizienz und Pflege investieren und emotionale Entscheidungen vermeiden.
Vermeiden Sie es, den Verkaufsgrund „Scheidung“ öffentlich zu machen – weder im Exposé noch im Gespräch mit Interessenten. Überlassen Sie die Preisverhandlungen einem erfahrenen Makler. Er sorgt für die nötige Distanz und tritt als sachlicher Vermittler auf, während Sie sich im Hintergrund halten können. So vermeiden Sie Mitleidsverhandlungen („Sie wollen doch sicher bald raus?“) und können Druck souverän abfedern. Eine fundierte Wertermittlung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen schafft zudem Klarheit über den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie. Vermeiden Sie es außerdem, zeitlichen Druck zu signalisieren. Auch wenn Sie intern schnell handeln möchten, sollten Sie nach außen nicht als „Notverkäufer“ auftreten – kein Käufer zahlt einen fairen Preis, wenn er spürt, dass Sie dringend verkaufen müssen.
Die Teilungsversteigerung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem Ihr Objekt öffentlich versteigert wird. Sie kann von jedem Miteigentümer unabhängig vom Familienstand beantragt werden. Dabei wird das gesamte Haus versteigert – eine Teilung in Nutzungsanteile oder ein Verkauf „zur Hälfte“ ist ausgeschlossen. Trotz dieser Möglichkeit sollte die Teilungsversteigerung immer letztes Mittel sein, da sie mit finanziellen Verlusten, emotionalem Stress und einem ungewissen Ausgang verbunden ist. Die Immobilie erzielt im Rahmen einer Versteigerung häufig nicht den marktüblichen Preis.
Wer muss bei der Trennung eines verheirateten Paares ausziehen?
Nach einer Trennung behalten grundsätzlich beide Ehepartner das Nutzungsrecht an der gemeinsamen Wohnung – unabhängig davon, wer im Mietvertrag oder Grundbuch steht. Das bedeutet: Niemand darf den anderen ohne Weiteres zum Auszug zwingen. Auch Eigentum allein reicht dafür nicht aus.
Die Frage „Wer muss ausziehen?“ lässt sich daher nur unter bestimmten Bedingungen klar beantworten:
Niemand muss automatisch ausziehen.
Einvernehmliche Lösungen haben Vorrang – wer geht, entscheiden die Partner gemeinsam.
Bei Konflikten kann einer der beiden beim Familiengericht eine Wohnungszuweisung beantragen.
Nur bei Härtefällen – etwa Gewalt oder massiven Spannungen mit Folgen für Kinder – kann das Gericht auch im Eilverfahren die Wohnung einem Partner zusprechen.
Ist kein Härtefall gegeben und gelingt keine Einigung, bleibt sogar das Getrenntleben in der Wohnung rechtlich möglich, sofern getrennte Schlafräume, Haushalte und Lebensbereiche eingehalten werden.
Ihr persönlicher Aktenordner für Trennung & Haus
Den gibt es noch nicht? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihn zusammenzustellen – am besten bevor Gespräche eskalieren oder Fristen verstreichen. Ein strukturierter Ordner spart im Trennungsprozess enorm viel Zeit, Nerven und Geld. Er sollte alle Unterlagen enthalten, die mit Ihrer Immobilie, dem Kredit und gemeinsamen Finanzen zu tun haben.
Nachweise zu Sondertilgungen oder eingebrachtem Eigenkapital
Versicherungen rund ums Haus (z. B. Wohngebäudeversicherung)
Belege über Renovierungen, Modernisierungen oder Wertgutachten
Je früher Sie diese Unterlagen griffbereit haben, desto klarer lässt sich auch verhandeln: über Nutzungsrechte, Wertausgleich, Verkauf oder Übernahme. Und im Fall einer anwaltlichen Beratung oder gerichtlichen Auseinandersetzung vermeiden Sie unnötige Verzögerungen. Scannen Sie sich am besten 1 Exemplar, oder fotografieren Sie es gut ab.
Möchten Sie beide die Scheidung?
Viel ist gewonnen, wenn Sie beide noch miteinander über die getrennte Zukunft sprechen können. Das ist oft dann der Fall, wenn beide sich mit dieser Lösung abgefunden haben.
Ein gemeinsamer Wunsch nach Scheidung schafft eine wichtige Grundlage: Sie können offen über finanzielle Fragen, die Immobilie, das Umgangsmodell mit den Kindern und den weiteren Ablauf sprechen – ohne dass jeder Schritt zum Machtspiel wird. Besonders bei gemeinsamen Verpflichtungen wie einem laufenden Kredit oder gemeinsamen Sorgerechten ist diese Gesprächsebene entscheidend.
Selbst wenn Emotionen noch hochkochen, kann eine sachliche Einigung viel erleichtern – und Sie sparen nicht nur Nerven, sondern oft auch Geld. Einvernehmliche Scheidungen verlaufen schneller, kostengünstiger und mit deutlich weniger juristischem Druck.
Ihr Fahrplan zur Scheidung mit Kind/ern und Haus
Hier sind noch einmal die 5 wichtigsten Punkte bei einer Scheidung mit Kind oder Kindern mit Haus im Überblick:
Trennungszeitpunkt klären und dokumentieren → Wichtig für Unterhalt, Zugewinnausgleich und den frühesten Scheidungstermin.
Betreuungsmodell für die Kinder abstimmen → Wer betreut wann? Residenz- oder Wechselmodell? Externe Bezugspersonen einbinden?
Immobiliensituation prüfen → Wer steht im Grundbuch? Wie hoch ist die Restschuld? Verkauf, Übernahme oder Vermietung klären.
Finanzielle Unterlagen zusammentragen → Kreditverträge, Unterhaltsansprüche, Versicherungen, Konten – für faire Aufteilung und Planung.
Scheidungsstrategie festlegen → Einvernehmliche Lösung oder Konfliktlösung vorbereiten.
Was können wir jetzt sofort für Sie tun?
Wir wünschen Ihnen natürlich eine möglichst konfliktfreie Scheidung mit Kind und Haus, helfen Ihnen jedoch auch unabhängig von dieser Prognose. Entscheiden Sie nun, wie es weitergeht:
Stehen Sie noch am Anfang der Recherche, und meldet sich zudem immer mal wieder Ihr gutes Bauchgefühl? Dann informieren Sie sich zunächst kostenlos weiter auf unseren Seiten, oder fordern kostenfrei unser Gratis-InfoPaket an:
20 Seiten werthaltige Infos zu Trennung, Scheidung und Unterhalt, die Ihnen die ein oder andere Überlegung leichter machen werden.
Sie sind sich sicher über alles und möchten direkt die Scheidung einreichen? Dies können Sie sicher und bequem von zu Hause aus gerne über unser Online-Formular tun. Ihre Informationen für den Scheidungsantrag werden dadurch zunächst einmal aufgenommen, der Antrag jedoch noch nicht ans Gericht verschickt. Wir tun niemals etwas ohne Ihre Zustimmung.
Der Scheidungsantrag ist bis zur Einreichung der Vollmacht unverbindlich – diese können Sie über einen Link in der Bestätigungsmail auch am Computer/Smartphone unterschreiben.
iurFRIEND geht mit der Zeit, jedoch ohne den Blick für das Wesentliche zu verlieren: Sie und Ihr Anliegen stehen bei uns im Mittelpunkt. Mit Kindern und dem Eigentum haben Sie Klärungspunkte, die Sie mit unserer Hilfe gerne in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten können.
Unsere freundlichen MitarbeiterInnen freuen sich auf Ihre Meldung und helfen Ihnen – seit inzwischen mehr als 15 Jahren und als Deutschlands Nr. 1 bei Scheidungen.