Das Wort „Abzocke“ ist nicht nett, trifft es aber vereinzelt ganz gut. Nur sollte man die moderne Art der Scheidung, die Online-Scheidung, nicht generell mit diesem Wort belegen. Die Online-Scheidung selbst kann Sie natürlich nicht kostenmäßig über den Tisch ziehen,es sind Anwälte, die Kasse mit Ihrer Scheidung machen möchten.
Online-Scheidung ist ein Begriff, den es schon recht lange gibt. Seit dem Gerichturteil vom Oberlandesgericht in Hamm (OLG Hamm, 07.03.2013 - I-4 U 162/12, 4 U 162/12) dürfen Anwälte noch mehr Werbung für Online-Scheidung betreiben.
Der Berufsstand Anwalt hat es nicht einfach. Viele Menschen trauen Anwälten nicht und möchten mit Rechtsanwälten auch so gut wie nichts zu tun haben. Ein geflügeltes Wort besagt: „Wenn man die Räume einer Kanzlei betritt, sollte man ein dickes Portemonnaie dabeihaben.“ Im Internetzeitalter geistern dann Worte wie „Abzocke“, „über den Tisch ziehen“, „unseriöse Scheidung“ im Zusammenhang mit Online-Scheidung umher.
Viele Anwälte machen einen anständigen Job. Wie in anderen Berufsständen auch, gibt es aber auch Ausnahmen. Das im Vorherein zu erkennen, ist sehr schwierig bis unmöglich. Anwälte benutzen eine eigene Sprache, die nur sie verstehen. Die Gebührenordnung scheint für Anwälte klar zu sein, für Sie als Kunde, Mandant und Verbraucher sind die Anwaltskosten häufig ein Buch mit sieben Siegeln, also komplett unverständlich.