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Gemeinsamer Urlaub im Trennungsjahr

 
 

So manche Trennung erfolgt nach dem gemeinsamen Urlaub, doch könnte eine Reise zu zweit im Trennungsjahr vielleicht auch der rettende Versöhnungsversuch sein? Vielleicht war die Reise bereits gebucht und Sie überlegen, ob Sie stornieren oder den Urlaub verschieben sollten oder machen sich Sorgen, wie sich das Ganze auf das Trennungsjahr und das Scheidungsverfahren auswirken könnte. All dies und weitere Fragen klären wir in diesem Blogbeitrag.

Scheidung, aber Urlaub gebucht - verschieben?

Haben Sie eine Urlaubsreise oder eine einzelne touristische Leistung (Hotel, Flug) gebucht, fallen regelmäßig Stornokosten an, wenn Sie die Reise stornieren. Die Stornokosten sind umso höher, je näher der Reiseantritt bevorsteht. Die genaue Höhe der Stornokosten entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Reiseveranstalters oder des jeweiligen Leistungsträgers. Treten Sie beispielsweise einen Tag vor Reiseantritt von der Reise zurück, müssen Sie mit Stornokosten rechnen, die in Richtung 100 Prozent gehen.

Eine Alternative kann darin bestehen, dass Sie den Reiseveranstalter oder den Leistungsträger kontaktieren und darum bitten, die Reise zu einem anderen Termin wahrnehmen zu dürfen. Vielleicht hat sich Ihre familiäre Situation bis dahin entspannt oder Sie finden eine andere Lösung. Bestenfalls zahlen Sie dann nur eine Umbuchungsgebühr. Denken Sie auch darüber nach, ob eine andere Person Ihre Buchung übernimmt und Sie von den damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen freistellt.

Ist ein gemeinsamer Urlaub im Trennungsjahr sinnvoll?

Die Frage können Sie nur selbst beantworten. Wenn Sie darüber nachdenken, haben Sie sicherlich irgendeinen Grund, einen gemeinsamen Urlaub trotz Ihrer offensichtlich ehelichen Schwierigkeiten ins Auge zu fassen. Wahrscheinlich ist es so, dass Sie Ihre eheliche Lebensgemeinschaft noch nicht endgültig am Ende sehen und den gemeinsamen Urlaub als Chance betrachten, miteinander wieder ins Reine zu kommen.

Gerade im Urlaub empfinden Menschen den Alltag positiver, konstruktiver und emotional bewegender als dies im Trott des täglichen Lebens der Fall ist. Das gemeinsame Erleben dieser potenziell schönen Zeit schafft Gemeinsamkeiten, die es ermöglichen, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen, ohne dass man sich gleich mit negativen Gedanken und den in Trennungszeiten üblichen gegenseitigen Vorwürfen überzieht.

Im Lebensalltag gibt es meist nicht die Muße, die innere Bereitschaft und den festen Vorsatz, partnerschaftlich bedingte Schwierigkeiten aufzugreifen und zu thematisieren:

  • Beruf,
  • Kinder
  • und Haushalt

lassen kaum Freiraum, um sich mit anderen Dingen zu beschäftigen. Im Urlaub ist es meist anders. Im Urlaub bietet die Freizeit die Chance, mithin auch Ihre partnerschaftlichen Probleme anzusprechen und darauf zu hoffen, dass die innere Bereitschaft besteht, aufeinander einzugehen.

Wenn Sie mit dem Partner im Trennungsjahr in den Urlaub fahren, empfiehlt sich, von vornherein Ihre Absicht kundzutun, mit welchen Erwartungen Sie die Urlaubstage verbringen wollen.

Expertentipp: Ohne Erwartungsdruck in den Urlaub starten

Keinesfalls sollten Sie Ihre Erwartungen zur Bedingung machen und vorgeben, dass Sie den Urlaub nur wollen, weil Sie sich unbedingt versöhnen möchten. Es sollte genügen, wenn Sie den Urlaub als Chance betrachten, an Ihrer Beziehung zu arbeiten. Äußert auch der Partner diese oder ähnliche Erwartungen, sollten Sie darauf verzichten, diese Aussagen zu kommentieren. Jeder Kommentar könnte zu weiteren Äußerungen provozieren und Ihre guten Absichten zerstören. Besser ist, Sie üben sich in Erwartung Ihres Ziels in Geduld und lassen geschehen, was geschieht.

Versöhnungsversuch schadet dem Trennungsjahr nicht

Leben Sie bereits getrennt und sind vielleicht aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, ist ein Versöhnungsversuch kein Hindernis, der dem Vollzug des Trennungsjahres entgegensteht. Der Gesetzgeber fördert sogar solche Versöhnungsversuche, in der Hoffnung, dass ein Paar wieder zusammenfindet und eine Scheidung vermieden wird. Das Trennungsjahr wird durch den Versöhnungsversuch unter 3 Monaten nicht unterbrochen. Insoweit sollte es ein Versuch wert sein, auch im Trennungsjahr gemeinsam in Urlaub zu fahren. Vor allem, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sollte die Chance einer Versöhnung im Interesse und zum Wohl der Kinder genutzt werden.

Sollte man den Urlaub verschweigen?

Leben Sie getrennt und möchten Kritik an Ihrer Urlaubsplanung vermeiden, könnte es sinnvoll sein, den Urlaub gegenüber Freunden und Familie zu verschweigen. Sie vermeiden, damit Hoffnungen und Erwartungen zu begründen, die sich möglicherweise als gegenstandslos erweisen. Andererseits ist es Ihre persönliche Entscheidung, wie Sie Ihre Beziehung handhaben. Ebenso wenig geht es Ihr soziales Umfeld etwas an, wenn Sie Ihre Absicht, sich vielleicht doch scheiden zu lassen, nicht offenbaren.

Wie sieht es im Scheidungstermin vor Gericht aus? Sollte der Urlaub keine Rolle spielen und sich insbesondere nicht auf die Dauer des Trennungsjahres auswirken, so müssen Sie die gemeinsame Reise nicht thematisieren. Entsteht jedoch Streit und kommt es zur Klärung gerade auf die Umstände oder die Dauer des Urlaubs an, ist Vorsicht geboten. Lügen vor Gericht können problematisch werden. Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten, was Sie erwartet und wie Sie am besten vorgehen.

Doch wie können Sie die Reise möglichst als Chance nutzen, sich wieder zu versöhnen?

Gestalten Sie den Urlaub als verbindendes Erlebnis

Urlaub ist die Zeit, der Erwartung, Unbeschwertheit und Romantik. Das sind gute Voraussetzungen, den Urlaub als ein verbindendes Erlebnis zu gestalten. Natürlich muss auch der Partner bereit sein, sich darauf einzulassen. Selbst wenn diese Bereitschaft anfangs nicht besteht, sind die Chancen gut, dass die Urlaubstage die Bereitschaft dazu fördern. Vermeiden Sie, Ihre Beziehung trotz aller Vorbehalte negativ zu betrachten. Nur mit der nötigen Portion Optimismus werden Sie in der Lage sein, an Ihrer Beziehung zu arbeiten:

  • Versuchen Sie, die Urlaubstage kreativ zu gestalten.
  • Denken Sie immer daran, dass gemeinsame Erlebnisse Menschen oft zusammenführen.
  • Vielleicht entdecken Sie sich selbst und den Partner neu.
  • Erwarten Sie nicht am ersten Tag, dass sich alles zum Besten verändert. Haben Sie Geduld.
  • Arbeiten Sie über die Tage an Ihrer Beziehung.

Wenn sich dann am letzten Tag des Urlaubs alles zusammenfügt, haben Sie Ziel erreicht. Aber selbst wenn sich am letzten Urlaubstag noch nicht alles in Ihrem Sinne verändert haben sollte, haben Sie möglicherweise die emotionalen und mentalen Voraussetzungen geschaffen, auf denen Sie in der Folgezeit Ihre eheliche Lebensgemeinschaft wiederbeleben und die Trennung vermeiden können.

Wie gehen Sie im Urlaub miteinander um?

Planen Sie Ihren Urlaub als Paartherapie, könnte die Urlaubsstimmung nicht darunter leiden. Vielleicht ist es besser, wenn Sie das Urlaubsgefühl und die Erlebnisse in der Freizeit in den Vordergrund stellen und sich daraus im positiven Sinne die Konsequenzen für Ihre Beziehung entwickeln. Nicht umgekehrt.

  • Wenn der Partner Erwartungen äußert, sollten Sie zuhören. Verzichten Sie darauf, gleich jedes Wort kommunizieren zu wollen, vor allem wenn die Worte des Partners nicht dem entsprechen, was Sie gerade hören möchten. Wer zuhört, eröffnet sich die Chance, sich in aller Ruhe Gedanken darüber zu machen, was der Partner gerade gesagt hat. Wenn Sie dann noch eine Nacht darüber schlafen, könnte es sein, dass sich Ihr Leben und die Welt um Sie herum am nächsten Tag ganz anders darstellen.
  • Auch wenn Ihr Ziel darin besteht, sich im Urlaub wieder näherzukommen, sollten Sie einen gewissen Abstand respektieren. Nicht jeder hat die Geduld und die Fähigkeit, jeden Tag 24 Stunden gemeinsam miteinander zu verbringen. Jeder Mensch braucht einen gewissen Abstand.
  • Berücksichtigen Sie, dass Urlaub auch eine Auszeit darstellen soll, in der sich jeder Partner davon erholen kann, was im Alltag bedrückt und belastet. Wenn Sie dem Partner diesen Freiraum nicht erlauben, fühlt er oder sie sich vielleicht eingeengt.

Urlaub mit Kindern im Trennungsjahr

Kinder stellen oft ein verbindendes Element zwischen den Ehepartnern dar. Eine gute partnerschaftliche Beziehung der Elternteile untereinander ist Voraussetzung, dass das Kind sein Leben als wertvoll und seine familiäre Welt als eine heile Welt empfindet.

Kinder empfinden gemeinsame Urlaube oft als die Krönung des Jahres. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die partnerschaftlichen Schwierigkeiten der Eltern zutage treten und das Kind vielleicht das Gefühl hat, dass die Trennung der Eltern bevorsteht. Fahren Sie gemeinsam in den Urlaub, könnten Sie dem Kind das Gefühl vermitteln, dass die familiäre, vermeintlich heile Welt fortbesteht. Aber auch dann, wenn diese familiäre heile Welt zerbrochen scheint, könnten Sie dem Kind verdeutlichen, dass Sie sich zwar trennen, die Trennung aber die Beziehung zum Kind nicht beeinträchtigen wird. Es könnte dem Kind leichter fallen, die Trennung und Scheidung der Eltern zu akzeptieren. Idealerweise verdeutlichen Sie, dass Sie und Ihr Ehepartner trotz der Trennung einander freundschaftlich verbunden bleiben und im Interesse und zum Wohl Ihres gemeinsamen Kindes immer Ansprechpartner, Freund und Kamerad bleiben werden.

Wer zahlt wofür im Urlaub im Trennungsjahr?

Eigentlich ist es einfach. Wer bucht, wird Vertragspartner des Leistungsträgers und bezahlt den Urlaub. Solange Sie nur getrennt leben oder sich nur innerlich getrennt haben, hätten Sie gegen den Partner zumindest Anspruch, dass er oder sie einen Beitrag zum Familienunterhalt leistet. Ob sich dieser theoretisch begründete Anspruch durchsetzen lässt, steht auf einem anderen Blatt. Ansonsten könnte es ein Gebot der Fairness sein, wenn sich der Partner an den Kosten wenigstens im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten beteiligt.

Welche Länge des Urlaubs empfiehlt sich?

Die Länge Ihres Urlaubs hängt davon ab, was Sie sich finanziell leisten können und wie lange Sie glauben, es miteinander auszuhalten. Auch die Entfernung des Urlaubsortes kann eine Rolle spielen. Müssen Sie länger anreisen, sind zwei Tage für die Anreise und Abreise einzuplanen, die für die Erholung und Ihr eventuelles Ziel einer Versöhnung kaum in Betracht kommen.

Berücksichtigen Sie aber auch, dass die gemeinsame Zeit im Urlaub möglicherweise zusätzliches Konfliktpotenzial beinhaltet. Nicht umsonst lässt sich feststellen, dass viele Ehen nach dem Sommerurlaub geschieden werden, weil im Urlaub Konflikte wieder aufbrechen, die im Alltag unter den Teppich gekehrt wurden.

Soweit Ihre ehelichen Probleme daraus resultieren, dass Ihre Kinder ihr elterliches Nest verlassen und Sie Schwierigkeiten haben, mit der Situation zurechtzukommen, sollten Sie das vielfach beschriebene Problem berücksichtigen, dass Sie jetzt ohne Ihre Kinder auskommen müssen. Planen Sie Ihren Urlaub zu lange, riskieren Sie, dass Sie sich in der Sprachlosigkeit verlieren und Ihre Beziehung zusätzlich leidet. Es gilt, das richtige Maß zu finden.

Alles in allem

Ein gemeinsamer Urlaub auch im Trennungsjahr kann eine hoffnungsvolle Option darstellen, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederzubeleben. Hat Ihre Ehe trotzdem keine Zukunft, kann ein gemeinsamer Urlaub die Voraussetzungen schaffen, dass Sie sich auch nach der Trennung freundschaftlich verbunden fühlen. Haben Sie ein gemeinsames Kind, kann der gemeinsame Urlaub dem Kind verdeutlichen, dass Sie Ihre elterliche Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung und Scheidung wahrnehmen werden.

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