Wenn Sie nach der Scheidung Ihren Namen geändert haben, sollten Sie sich bei allen anderen Sorgen auch mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen beschäftigen. Die Änderung des Namens und der Adresse in den persönlichen Dokumenten (Personalausweis, Führerschein, etc.) ist beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch jenseits dieses Zwangs kann es in vielen Zusammenhängen Sinn machen, die eigenen Adressdaten aktuell zu halten. Als Faustregel gilt, dass möglichst allen wichtigen Stellen Ihr richtiger Name bekannt sein sollte.
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