Eine Videokonferenz ist im Wesentlichen ein Telefonat mit Bild, wobei mehr als zwei Gesprächspartner teilnehmen können. Wir geben Ihnen in diesem Artikel einen kleinen Überblick über die Technik und erklären Ihnen, in welchen Zusammenhängen sie wichtig werden kann, wenn Sie sich in einem familienrechtlichen Verfahren wie z. B. einer Scheidung befinden.
Was haben Videokonferenzen mit dem Familienrecht zu tun?
Videokonferenzen erleichtern die Fern-Kommunikation, weil sie einem Austausch zwischen leibhaftig anwesenden Menschen sehr nahe kommen ohne dass die Teilnehmer gezwungen wären, sich an einen gemeinsamen Ort zu befinden. Diese Funktion können sie auch im Zusammenhang mit familienrechtlichen Verfahren erfüllen. So ist es traditionell in Deutschland vorgeschrieben, dass zum eigentlichen Scheidungstermin vor Gericht – der im Falle einer einvernehmlichen Scheidung übrigens kaum länger als eine Viertelstunde dauern muss – beide Ehepartner anwesend sein müssen, damit sich der Richter ein Bild der Beteiligten machen kann, bevor er die Scheidung ausspricht. Seit einem Musterfall im Jahre 2014 ist eine nur virtuelle Anwesenheit des scheidungswilligen Paares im Gerichtssaal jedoch prinzipiell zulässig. Obwohl deutsche Gerichte bis jetzt eher zurückhaltend sind, ist doch davon auszugehen, dass sich die Zuschaltung von Prozessbeteiligten aller Art per Videokonferenz in Zukunft verbreiten wird.
Daneben kann natürlich auch der Kontakt mit dem Anwalt durch Videokonferenzen vereinfacht werden – als Mandant sind Sie nicht mehr gezwungen, Zeit und Kosten für die Anfahrt aufzuwenden und müssen doch nicht darauf verzichten, sich einen persönlichen Eindruck von Ihrem Rechtsvertreter zu machen. Wir empfehlen auch den Service der Online-Scheidung, bei der -wie gesagt, in der Regel mit Ausnahme des eigentlichen Scheidungstermins – der Scheidungswillige sämtliche Schritte auf elektronischem Wege erledigen kann, ohne den Service-Anbieter oder seinen Anwalt persönlich treffen zu müssen. Es handelt sich um eine sehr bequeme Art der Scheidung, die besonders für einvernehmliche Scheidungen geeignet ist.
Aber wie funktioniert eine Videokonferenz?
Videokonferenzen können per Computer, Tablet oder Smartphone abgewickelt werden, wobei das Gerät natürlich Internetzugang haben muss. Falls Sie zu den reiferen Jahrgängen zählen und sehr viel Respekt vor allem haben, was einen Bildschirm und Tasten hat – wir können Sie beruhigen. Die Teilnahme an einer Videokonferenz ist kein Hexenwerk und auch für Sie machbar.
Sie benötigen eine Software, d. h. ein Programm („App“), das für Bild und Ton zuständig ist. In vielen Fällen reicht der Internet-Browser aus, der auf Ihrem Gerät bereits installiert ist und den Sie benutzen, wenn Sie Seiten im Internet – wie z. B. diese hier – anschauen. Außerdem muss Ihr Gerät über Mikrophon und Lautsprecher verfügen, was bei Tablets und Smartphones immer der Fall ist. Ein angeschlossenes „Headset“, d. h. Kopfhörer, die mit einem Mikrophon ausgerüstet sind, tut es auch und bietet den Vorteil, dass anwesende Personen die Äußerungen Ihres Gesprächspartners / Ihrer Gesprächspartner nicht mithören können. Mikrophon und Lautsprecher müssen aktiviert sein. Wenn Sie vom Programm gefragt werden, ob der Zugriff auf Mikrophon und Lautsprecher bzw. Kopfhörer erlaubt werden soll, bestätigen Sie das einfach.
Gewöhnlich wird die Videokonferenz von einem der Gesprächspartner begonnen, der an den oder die übrigen Partner einen Link oder ein bestimmtes Kennwort verschickt. Falls Sie mit Ihrem Anwalt reden oder den Mitarbeitern unseres InfoPoints, kann dieser Schritt von Ihren Gesprächspartnern übernommen werden. Der Link muss dann angeklickt oder das Kennwort im Programm eingegeben werden.
Zum Abschluss gehen wir noch etwas ins Detail, indem wir Ihnen den Vorgang anhand von drei sehr gängigen Programmen erläutern, wobei wir der Einfachheit halber unterstellen, dass Sie der Eingeladene sind.