Leben Sie seit drei Jahren getrennt, stellt sich oft die Frage, ob die Scheidung nach dieser langen Zeit immer noch so unkompliziert durchgeführt werden kann wie nach dem ersten Trennungsjahr. Schließlich haben sich die Gemüter nach 36 Monaten meist beruhigt – oder die Fronten sind endgültig verhärtet. Wann Sie lieber einen eigenen Anwalt nehmen sollten, machen Sie unter anderem an Einvernehmlichkeit, Versorgungsausgleich und Kindschaftssachen fest.
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Auch wenn Sie bereits drei Jahre getrennt leben, bringt das Scheidungsverfahren wichtige finanzielle Entscheidungen mit sich. Mit dem kostenlosen InfoPaket zur Scheidung von iurFRIEND behalten Sie wichtige Informationen, rechtliche Grundlagen und praktische Checklisten im Blick.
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