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Definition: Was sind Trennungs- und Scheidungsberatung*?

DEFINITION

Was sind Trennungs- und Scheidungsberatung*?

Scheidungsberatung ist Vorsorgeplanung und Zukunftsgestaltung. Denkt ein Ehepartner an Trennung und Scheidung, muss er sich klar werden, wie er seine Zukunft ordnet. Es gilt, mit einer Trennungsberatung oder direkt einem Orientierungsgespräch* bei iurFRIEND oder einem anwaltlichem Erstberatungsgespräch möglichst frühzeitig die Weichen zu stellen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Im Idealfall führt die Online-Scheidung schnell zum Ziel. Möchten sich die Ehepartner einvernehmlich scheiden lassen, genügt es zunächst, einen Anwalt online zu beauftragen und den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Auch hier ist ein Orientierungsgespräch* telefonisch oder vor Ort möglich.
  • Im Idealfall entwirft der Anwalt nach der Beratung auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der die Scheidung ohne große Komplikationen zügig abgewickelt werden kann. Ist die Scheidung im Detail streitig, berät der Anwalt in der Beratung über die Möglichkeiten, die Scheidung allein oder im Zusammenhang mit den Scheidungsfolgesachen im Scheidungsverbund herbeizuführen.
  • Scheidungen kosten Geld. Der Anwalt informiert in der Beratung in Abhängigkeit von der Intensität der Streitigkeiten über den Kostenaufwand und darüber, ob und inwieweit eine Rechtsschutzversicherung beansprucht oder staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden kann.

Ohne Anwalt geht keine Scheidung

Trennungen und Scheidungen sind keine Entscheidungen von heute auf morgen. Sie bahnen sich über einen längeren Zeitraum an. Oft genügt dann der emotionale Tropfen, der das Fass endgültig zum Überlaufen bringt. Irgendwann münden emotionale Aspekte in ein rechtliches Umfeld, das für viele Menschen normalerweise als ein „Buch mit 7 Siegeln“ erscheint. Ohne Recht geht es aber nicht. Wer die Trennung oder Scheidung will, benötigt einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin und eine Trennungsberatung oder direkt eine Scheidungsberatung.

Dauer: 1:43

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Vor dem Familiengericht muss man anwaltlich vertreten sein, mit der Folge, dass ein Ehepartner nur über anwaltliche Vertretung die Scheidung beantragen kann. Auch in der mündlichen Verhandlung muss wenigstens eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Insofern bietet sich an, bereits frühzeitig den Gang zum Rechtsanwalt zu wagen und Scheidungsberatung* in Anspruch zu nehmen. Wer sich frühzeitig informiert, weiß, wie er sich idealerweise zu verhalten hat, um Nachteile im Scheidungsverfahren zu vermeiden und möglichst eigene Vorteile zu erzielen.

Die Online-Scheidung führt schnell zum Ziel

Die Online-Scheidung ist ein schneller Weg, die Scheidung zu realisieren. Wenn die Parteien sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, so genügt es, wenn ein Ehepartner die Scheidung beim Familiengericht beantragt. Sofern der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt, benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt. Es genügt, wenn er dem Gericht gegenüber erklärt, dass er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellt. Sofern der, der die Scheidung beantragt, Beratungsbedarf hat, kann auch er selbstverständlich anwaltlichen Rat und eine Scheidungsberatung* in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt, der die Online-Scheidung für ihn beantragt, steht für ein telefonisches oder auch persönliches Erstberatungsgespräch genauso zur Verfügung, wie als wenn der Mandant den Anwalt direkt in seiner Kanzlei aufsuchen würde.

Trennungs- und Scheidungsberatung*

Im Idealfall sind sich die Parteien einig, dass sie sich scheiden lassen wollen. Eine solchermaßen einvernehmliche Scheidung ist der einfachste und zuverlässigste Weg, eine gescheiterte Ehe hinter sich zu lassen und neue Perspektiven aufzubauen. Können sich die Partner über die Scheidung oder über Scheidungsfolgen, wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich nicht verständigen, bleibt nur die streitige Scheidung. Spätestens dann spielen emotionale Aspekte eine Rolle. Wer emotional denkt, schätzt den Weg, den er nach Vorgabe des Scheidungsrechts gehen muss, oft falsch ein. Freunde erteilen vielleicht gut gemeinte, juristisch aber meist wenig hilfreiche Ratschläge. Echte Trennungsberatung oder Scheidungsberatung* sieht anders aus.

 

Ein Rechtsanwalt kann in einem Erstberatungsgespräch klarstellen, welche Aspekte rein emotionalen Charakter haben und welche Aspekte rechtlich relevant und verwertbar sind. Genau aus diesem Grunde schreibt der Gesetzgeber den Anwaltszwang vor dem Familiengericht vor. Es ist Aufgabe des Anwalts, dem Familiengericht nur den für die Scheidung maßgeblichen Sachverhalt vorzutragen und alles, was für die Durchführung des Scheidungsverfahrens belanglos ist, auszusondern und den Gerichten möglichst schnelle Entscheidungen zu ermöglichen.

 

Ein guter Familienrechtsanwalt ist auch ein Psychologe. Wer einen Anwalt wegen einer Trennungsberatung oder Scheidungsberatung* kontaktiert, ist oft naturgemäß emotional tief berührt. Er findet in der Person des Rechtsanwalts einen ersten kompetenten Ansprechpartner, dem er seine Situation schildern kann und von dem er erwarten darf, dass er sachgerechte Auskünfte erteilt. Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist besonders wichtig. Es dient dem beiderseitigen Kennenlernen und der Vertrauensbildung. Ein guter Rechtsanwalt ist auch ein guter Zuhörer. Der Mandant muss das Gefühl erhalten, dass er bei seinem Rechtsanwalt gut aufgehoben ist. Er muss beruhigt die Kanzlei verlassen. Gute Trennungsberatung oder Scheidungsberatung* ist also mehr als die bloße Rechtsberatung.

EXPERTENTIPP

Nur 1 Anwalt nötig, aber der ist 1 Partner zugewiesen

Als Mandant dürfen Sie nicht erwarten, dass Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner den Rechtsanwalt aufsuchen und sich gemeinsam beraten lassen. Anwälte sind Interessenvertreter. Es ist ihnen gesetzlich verboten, zwei Parteien gleichzeitig zu beraten. Der Anwalt, der den Scheidungsantrag für eine Partei beim Familiengericht einreicht, darf also nur den Mandanten beraten, der ihn mit dem Scheidungsantrag betraut hat. Würden beide Gegenüber zum Erstberatungsgespräch erscheinen, könnte der Rechtsanwalt keinerlei taktischen Ratschläge geben, da er dadurch die rechtliche Position des Mandanten im Verhältnis zum Ehepartner schwächen würde. Er müsste sich also auf allgemeine Informationen beschränken. Zweck eines Erstberatungsgesprächs in der Scheidungsberatung ist aber gerade, die Aussichten eines Scheidungsverfahrens klarzustellen und dabei die Interessen eines Beteiligten besonders zu berücksichtigen.

Mit Anwalt und Mediation Streit vermeiden

Schaubild

Nicht jede Ehekrise bedeutet das Ende der Ehe. Nicht jede Ehekrise muss einen Rosenkrieg bei der Scheidung auslösen. Sofern die Ehepartner nicht mehr vernünftig miteinander sprechen können, können Anwälte als Mediatoren die Kommunikation zwischen Ihnen ersetzen. Mediation ist ein Mittel der friedlichen Konfliktlösung.

 

Der Anwalt, der als Mediator auftritt, wird die Partner im Regelfall nicht mehr anwaltlich vertreten können. Seine Aufgabe ist mit dem Abschluss des Mediationsverfahrens erledigt. Bei der Mediation entscheiden Sie, über welche Themen Sie sprechen möchten und welche Probleme Sie für die Zukunft regeln wollen. Bei der Mediation geht es darum, Wege zu finden, die für beide Scheidungswilligen vernünftig oder wenigstens akzeptabel erscheinen. Im Ergebnis sollte das Ergebnis der Mediation schriftlich und rechtsverbindlich vereinbart werden. Die Vereinbarung kann auch Grundlage für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein und die Scheidung vorbereiten. Im günstigsten Fall verhindert die Mediation vielleicht sogar die Trennung oder Scheidung.

Scheidungsberatung* über die Voraussetzungen einer Scheidung

Wer die Scheidung wünscht, muss wissen, nach welchen Voraussetzungen er geschieden werden kann. Das Gesetz formuliert dazu drei Alternativen. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, genügt ein Jahr der Trennung. Verweigert jemand die Scheidung, kann er auch gegen seinen Willen nach drei Jahren Trennung geschieden werden. In Ausnahmefällen kommt eine vorzeitige Scheidung aus Härtegründen in Betracht. Die Scheidungsberatung* informiert, welche Zeiträume relevant sind.

 

Der Anwalt wird auch darüber informieren, welche Unterlagen für die Durchführung des Scheidungsverfahrens erforderlich sind (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Ehevertrag, Nachweise über Einkommens- und Vermögensverhältnisse).

Trennungsberatung

Jede Scheidung setzt voraus, dass die Parteien seit einem Jahr getrennt voneinander leben. Leben die Ehepartner noch nicht getrennt, ist zu prüfen, ob eine Trennung jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll erscheint oder vielleicht besser noch hinausgezögert werden sollte. Bis zur Trennung hat nämlich jener nicht Berufstätige Anspruch auf Familienunterhalt, der nicht von der Bedürftigkeit eines Ehepartners abhängt und den gesamten Lebensbedarf der Familie umfasst. Mit der Trennung entsteht Anspruch auf Trennungsunterhalt, mit der Folge, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner früher oder später erwerbspflichtig wird und eventuelle Einkünfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen sind.

 

Soll die Trennung unabdingbar vollzogen werden, wird der Anwalt erörtern, was die Trennung von Tisch und Bett bedeutet und wie sie im Hinblick auf die familiären Verhältnisse vollzogen werden sollte. Um die Ernsthaftigkeit der Trennung zu klarzustellen, wird der Anwalt aus Gründen der Beweisführung empfehlen, die Trennung durch einen Trennungsbrief zu dokumentieren. Der Anwalt wird in der Trennungsberatung auch darüber informieren, dass der Gesetzgeber eventuelle Versöhnungsversuche bewusst fördert und diese keinen Einfluss auf den Ablauf des Trennungsjahres haben.

Scheidungsberatung* im Hinblick auf die finanzielle Situation

Trennen sich Ehepaare, steht einer von ihnen oft finanziell vor dem Nichts und weiß nicht, wie er seinen täglichen Lebensunterhalt bewerkstelligen soll. Der Anwalt wird in der Trennungs- oder Scheidungsberatung* darüber beraten, welche finanziellen Ansprüche bestehen und wie diese im Ernstfall schnellstmöglich geltend gemacht werden können (z.B. durch Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht). Der Anwalt wird in der Trennungsberatung Empfehlungen geben, welche staatlichen Stellen Hilfestellung gewähren können. Muss auch der Unterhalt für die Kinder sichergestellt werden, kommen Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Betracht.

Empfehlung: Treffen Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Jede streitige Scheidung kostet Geld, Zeit und Nerven. Letztlich ist jeder Ehepartner der Verlierer dabei. Wahre Gewinner gibt es dabei nicht. Im Idealfall treffen Sie also lieber nach Maßgabe der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung* eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

In einer solchen Vereinbarung regeln Sie mit alles, was infolge Ihrer Trennung und der anstehenden Scheidung geregelt werden muss. Sie treffen also Absprachen über

 

 

Ihr Anwalt wird Sie in der Trennungsberatung oder Scheidungsberatung* beraten und eine Vereinbarung entwerfen. Soweit Ihr Ehepartner nicht vorbehaltlos zustimmt, kann er sich selbst anwaltlich in einer Trennungs- oder Scheidungsberatung beraten lassen und einzelne Punkte verhandeln. Im Ergebnis sollten beide Parteien die Vereinbarung unterschreiben und notariell beurkunden lassen. Es genügt dann, den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.

 

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist die optimale Voraussetzung für eine Online-Scheidung, bei der es eigentlich nur noch darum geht, einen Anwalt mit dem Einreichen des Scheidungsantrags beim Familiengericht zu beauftragen.

 

Statt der notariellen Beurkundung können Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung auch durch das Familiengericht protokollieren lassen. Das Risiko dabei ist, dass sich jeder Ehepartner an die Absprache halten muss und es sich bis zum Verhandlungstermin vor dem Familiengericht nicht doch noch anders überlegen kann.

Scheidungsberatung* im Hinblick auf die Ehewohnung und Hausrat

Viele Ehepartner trennen sich innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung. Voraussetzung dafür ist, dass die Räumlichkeiten eine Trennung überhaupt ermöglichen. Ist dies nicht möglich, muss einer der beiden früher oder später die Wohnung verlassen. Leben die Ehepartner in einer Mietwohnung, stellt sich in der Trennungs- oder Scheidungsberatung* die Frage, wie der Auszug eines Partners das Mietverhältnis beeinflusst und wer welche Rechte an der Mietwohnung hat.

 

Es ist zu besprechen, welche Gegenstände zum Hausrat gehören und welche Gegenstände ein Ehepartner aus der ehelichen Wohnung mit seinem Auszug mitnehmen darf. Naturgemäß wird jeder möglichst viel Hausrat für sich beanspruchen wollen, so dass es wichtig ist, in der Trennungs- oder Scheidungsberatung* einen angemessenen Ausgleich zu finden.

Scheidungsberatung* in Fragen des täglichen Lebens

Leben die Eheleute getrennt, ändert sich alles, was bisher gemeinsam erledigt wurde. Es gibt eine Unmenge offener Fragen, für die es keine Antworten zu geben scheint. Pauschale Antworten oder gut gemeinte Ratschläge von Bekannten berücksichtigen selten die individuelle Situation und führen oft zu Fehleinschätzungen und stellen die Weichen falsch. Eine gute Trennungs- oder Scheidungsberatung* kann wertvolle Hilfestellungen geben.

 

Haben die Ehepartner ein gemeinsames Bankkonto, sollte das Konto aufgelöst werden und sich jeder ein eigenes Konto einrichten. Hat einer von ihnen eine Kontovollmacht für das Konto des anderen, sollte die Vollmacht widerrufen werden.

 

Ist ein Ehepartner in einem Lebensversicherungsvertrag als bezugsberechtigte Person eingetragen, sollte die Bezugsberechtigung geändert werden. Ist der Ehepartner in einem Testament als Alleinerbe eingesetzt, ist zu überlegen, ob das Testament abgeändert werden sollte.

 

Machen Gläubiger Forderungen geltend, ist abzuklären, welcher Ehepartner zahlungspflichtig ist. Gegebenenfalls kann der Anwalt mit dem Gläubiger verhandeln und eine Zahlungsregelung erreichen.

Scheidungsberatung* im Hinblick auf die elterliche Sorge, Aufenthalt der Kinder und Umgangsrecht

Trennen sich Eheleute, stehen auch die Kinder im Mittelpunkt. Vielfach führt die Zerstrittenheit der Eltern dazu, dass die Kinder dazu missbraucht werden, Druck auf den anderen auszuüben. Durch die Trennung selbst bleibt das gemeinsame elterliche Sorgerecht unverändert. Teil des Sorgerechts ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sodass sich die Ehepartner über den Aufenthalt des Kindes verständigen müssen.

 

Sofern ein Ehepartner aus der Wohnung auszieht, steht ihm ein Umgangsrecht zu, sodass er das Kind nach Vereinbarung jederzeit sehen und zu sich nehmen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat. Auch der Rechtsanwalt wird das vom Gesetz vorgegebene Leitprinzip des Kindeswohls in den Mittelpunkt seiner Trennungs- oder Scheidungsberatung* stellen.

Scheidungsberatung* im Hinblick auf den Zugewinnausgleich

Leben die Beteiligten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann der Ausgleich des Zugewinns beansprucht werden, den ein Ehepartner während der Ehe erwirtschaftet hat. Dazu gilt es, die Anfangsvermögen von beiden bei der Heirat festzustellen und zu berechnen, welchen Vermögenszuwachs sie beide während der Ehe getätigt haben. Die Differenz ist auszugleichen. Hat das Paar Gütertrennung vereinbart, ist in der Scheidungsberatung* zu prüfen, ob ein Partner trotzdem einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für besondere persönliche oder finanzielle Leistungen verlangen kann.

Scheidungsberatung* im Hinblick auf den Versorgungsausgleich

Das Familiengericht muss im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durchführen. Um die Scheidung nicht zu verzögern, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig die eigenen Versicherungszeiten abzuklären und bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern eine Kontenklärung durchzuführen. Soweit dazu noch Unterlagen beschafft werden müssen, kann der Arbeits- und Zeitaufwand erheblich sein.

Scheidung oder Scheidungsverbund

Es ist mit dem Anwalt in der Scheidungsberatung* abzuklären, ob im Hinblick auf eine möglichst schnelle Scheidung nur die Scheidung beantragt werden soll oder ob auch eventuell streitige Scheidungsfolgesachen im Zusammenhang mit der Scheidung verhandelt und im Scheidungsverbund durch das Familiengericht entschieden werden sollen. Der Scheidungsverbund bringt jedenfalls Kostenvorteile und vermeidet, dass sich die Auseinandersetzung der Ehe im ungünstigsten Fall noch über Jahre hinzieht.

Trennung, Scheidung und Erbrecht

Trennen sich Ehepaare, bleibt ein Partner zunächst nach wie vor gesetzlicher Erbe. Das Ehegattenerbrecht entfällt erst, wenn der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat und die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. Haben Sie ein Testament errichtet, müssen Sie überlegen, ob Ihr Testament innerlich so bleiben soll, wie Sie es verfasst haben oder ob Sie ein neues Testament schreiben und Ihren Nachlass neu regeln wollen. Trennungs- oder Scheidungsberatung* ist insoweit auch Erbrechtsberatung*.

Kostenübernahme der Erstberatung durch die Rechtsschutzversicherung

Unterhält der Mandant oder dessen Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung, ist die Erstberatung in einer familienrechtlichen Angelegenheit im Regelfall rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt also in der Scheidungsberatung die Erstberatungsgebühr für zwei Anwälte, die die Ehepartner jeweils getrennt voneinander beraten. Die Kosten für die eigentliche Scheidung und die Scheidungsfolgesachen sind nicht rechtsschutzversichert. Eine Ausnahme bildet allenfalls die ARAG- Rechtsschutzversicherung, in der allerdings eine Wartezeit von drei Jahren vorgesehen ist.

Beratung* über die Scheidungskosten

Scheidungen kosten Geld. Die Gebühren für Gericht und Anwalt berechnen sich nach den sogenannten Verfahrenswerten. Für die Scheidung wird das dreifache monatliche Nettogehalt der Ehepartner zugrunde gelegt. Die Scheidungsfolgesachen haben Mindestverfahrenswerte, nach denen sich die Gebühren berechnen. Je intensiver sich die Ehepartner streiten, desto höher sind die Gebühren. In der Scheidungsberatung* wird der Anwalt darüber informieren, wie die Scheidung möglichst kostengünstig durchzuführen ist und wo sich möglicherweise Kosten reduzieren oder sparen lassen.

Information über die Möglichkeiten der Verfahrenskostenhilfe

Sofern der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse außerstande ist, die Scheidungskosten zu bezahlen, ist die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe zu prüfen. Dann wird der Anwalt im Beratungsgespräch zur Scheidungsberatung* informieren, unter welchen Voraussetzungen der Staat die Kosten des Scheidungsverfahrens übernimmt und welche Unterlagen mit dem Antragsformular beim Familiengericht vorzulegen sind.

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Es ist erfahrungsgemäß vorteilhaft, selber zu agieren und nicht auf das zu reagieren, was der andere Partner vorgibt. Die rechtliche Situation, die sich infolge von Trennung und anstehender Scheidung ergibt, erscheint für viele Menschen als undurchsichtig und kompliziert. In einem Erstberatungsgespräch* kann ein Anwalt in einer Beratung helfen, abzuklären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung durchgeführt werden kann und was alles dabei zu berücksichtigen ist.