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Definition - Was sind im Vorgehen bei der Scheidung die besten Tipps?

DEFINITION

Was sind im Vorgehen bei der Scheidung die besten Tipps?

Mit unseren 30 Tipps zum Thema Scheidung erhalten Sie Antworten auf viele Fragen zu den Voraussetzungen einer Scheidung, dem Ablauf einer Scheidung, bis hin zum Einreichen einer Scheidung. Wir erklären Ihnen, was Sie alles für eine einvernehmliche Scheidung regeln sollten und wie der Scheidungstermin bei Gericht abläuft.

Jetzt Scheidung online beantragen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wenn zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten noch Uneinigkeit darüber besteht, ob Sie sich scheiden lassen möchten, geben wir Ihnen Antwort darauf, unter welchen Voraussetzungen Sie sich dann scheiden lassen können. Bei uns erfahren Sie, unter welchen Bedingungen eine Ehe vorzeitig ohne Einhaltungdes Trennungsjahres geschieden werden kann.
  • Wenn Sie planen, nach der Scheidung wieder Ihren vorigen Namen anzunehmen, verraten wir Ihnen, was Sie dafür tun müssen.
  • Von uns erhalten Sie wichtige Informationen dazu, was sich zwingend nach der Scheidung für Sie ändert und woran Sie unbedingt denken müssen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Gratis-Scheidungsinfopaket.

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe

Schaubild

Das Scheitern der Ehe ist bewiesen, wenn die Ehepartner mindestens 1 Jahr getrennt leben und sich beide einvernehmlich scheiden lassen wollen oder mindestens 3 Jahre getrennt leben, auch wenn einer von ihnen die Scheidung nicht will.

 

Gescheitert ist eine Ehe dann, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht (Diagnose der Gegenwart): Dies ist der Fall, wenn die gegenseitige innere Bindung zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht. Es braucht nur ein Ehepartner die eheliche Gesinnung verloren haben. Auf die Gründe kommt es nicht an. Bewiesen werden muss nur, dass sich die Eheleute getrennt leben. Dies ist in der Regel leicht zu beweisen, wenn beide auch tatsächlich getrennt leben, und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute die häusliche Gemeinschaft wieder herstellen (Prognose der Zukunft).

 

Die Frage, ob eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Zukunft zu erwarten ist, trifft das Familiengericht. Diese Frage hängt grundsätzlich von der Dauer des Getrenntlebens und vom Verhältnis der beiden Ehepartner zueinander ab. Da dieses nicht sehr leicht durch einen Außenstehenden zu beurteilen ist, hat der Gesetzgeber verschiedene Fälle definiert, bei denen die Ehe (automatisch) als gescheitert gilt.

 

Zu unterscheiden sind vier Fälle.

Scheidung mit einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr

Die Ehe kann bei einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr nach § 1565 Absatz 2 BGB nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Dauer: 18:33

Podcast:

Voraussetzungen für die Scheidung

Selbst wenn beide die Ehescheidung wollen, so ist sie bei einer Trennungszeit von weniger als einem Jahr nur dann möglich, wenn ein besonderer Härtegrund vorliegt.

 

Die Behauptung, dass man bereits seit einem Jahr getrennt lebe, obwohl dieses nicht stimmt, verstieße übrigens vor Gericht gegen die prozessuale Wahrheitspflicht. Bei einer streitlosen Scheidung hinterfragen die Gericht die Angaben der Scheidungswilligen aber meist nicht weiter.

 

Eine Härtefallscheidung liegt vor, wenn es einem Ehepartner völlig unzumutbar ist, noch länger mit dem anderen verheiratet zu sein.

 

Der für diese Fälle notwendige Härtefall liegt zum Beispiel vor, wenn:

 

  • es innerhalb der Ehe zu Misshandlungen kommt,
  • ein Ehepartner mit jemandem außerhalb der Ehe ein Kind erwartet,
  • einer der Ehepartner Alkoholiker ist oder Drogen nimmt,
  • ein Ehepartner sich grob ehrverletzend gegenüber dem anderen verhält,
  • oder ihn sexuell erniedrigt.

 

Dabei kann immer nur jener Partner die Scheidung verlangen, der den Härtegrund nicht hervorgerufen hat. Dieser Ehepartner muss das Vorliegen des Härtegrundes darlegen und beweisen. Es stellt keinen Härtegrund dar, wenn die Eheleute erst kurz miteinander verheiratet sind. Selbst wenn sich die Eheleute direkt in der Hochzeitsnacht trennen, muss das Trennungsjahr eingehalten werden.

EXPERTENTIPP

Scheidung nicht erst am Ende des Trennungsjahres einreichen

In der Regel dauert es eine ganze Weile, bis wirklich feststeht, dass aufgrund des Verhaltens des einen Ehegatten eine unzumutbare Härte für die Fortsetzung der Ehe besteht. Bis dieses vom Gericht geklärt wurde, ist meist das Trennungsjahr bereits abgelaufen. Die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres muss im Übrigen nicht zwingend erst dann beantragt werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. Meist ist es möglich, die Ehescheidung bereits kurz vor Ablauf der Zeit einzureichen. Um das Versorgungsausgleichsverfahren durchzuführen, werden meist einige Monate benötigt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Wer das Trennungsjahr zu früh einreicht, riskiert, dass der Scheidungsantrag kostenpflichtig wieder abgewiesen wird. Schließlich liegen dann noch nicht alle Scheidungsvoraussetzungen vor. Ihre anwaltliche Vertretung berät Sie hierzu praxisgerecht.

CHECKLISTE

Was muss ich nach einer Trennung beachten?

Um Ihre Trennung möglichst reibungslos abzuwickeln, empfiehlt es sich, einige Sofortmaßnahmen zu ergreifen. 

Checkliste

Sofortmaßnahmen bei einer Trennung

So finden Sie Unterstützung bei einer Trennung und wissen, welche ersten Schritte Sie im Hinblick auf eine spätere Scheidung unternehmen sollten.

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Einvernehmliche Scheidung nach einem Jahr Trennung

Wenn die Ehepartner ein Jahr getrennt leben, wobei eine Trennung innerhalb der Ehewohnung mitzählt, so gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide die Scheidung wollen. Wenn beide auch mit der Scheidung einverstanden sind, kommt es auf den Grund für die Scheidung nicht an. Neben der Einhaltung des Trennungsjahres müssen sich die Ehepartner noch über folgende Punkte einigen:

 

Strittige Scheidung nach einem Jahr Trennung

Ist einer der Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden und leben sie länger als 1 Jahr, aber noch keine 3 Jahre getrennt, so muss das Scheitern der Ehe von demjenigen dargelegt werden, der den Scheidungsantrag stellt. In diesem Fall ist es wichtig, dem Gericht die Scheidungsgründe mitzuteilen. Streitet der Gegenüber das Vorliegen der Scheidungsgründe ab, so müssen diese ggf. durch Zeugen untermauert werden. Nach einem Jahr Trennung kann auch derjenige die Scheidung verlangen, der selbst den Scheidungsgrund geschaffen hat, z.B. indem er selbst mit einem neuen Lebenspartner zusammenlebt.

Scheidung nach mehr als 3 Jahren Trennung

Leben die Ehepartner 3 Jahre getrennt, so gilt die Ehe per Gesetz automatisch als gescheitert. Weiterer Beweise für das Scheitern der Ehe bedarf es nicht. Dem Gericht muss also nur vorgetragen werden, dass die Ehepartner seit 3 Jahren getrennt leben. Auf den Grund der Scheidung kommt es nicht an. Nach 3 Jahren Trennung wird die Ehe auch dann geschieden, wenn der andere der Scheidung widerspricht.

Wann darf eine Ehe nicht geschieden werden?

Obwohl die Ehe gescheitert ist und die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, darf eine Scheidung ausnahmsweise nicht vollzogen werden, wenn außergewöhnliche Gründe hierfür vorliegen.

Kinderschutzklausel

Ein außergewöhnlicher Grund liegt vor, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist.

 

Ausreichend sind hierbei nicht die üblichen Folgen der Trennung der Elternteile. Es müssen darüber hinaus weitere, das Kindeswohl schädigende Folgen hinzutreten.

 

Beispiele hierfür sind:

 

  • Akute Selbstmordgefahr des Kindes
  • Erhebliche psychische Störung des Kindes

 

Bei der Kinderschutzklausel gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, sodass das Gericht von sich aus ermittelt, ob die Ehe zum Wohl der Kinder nicht geschieden werden darf.

Ehegattenschutzklausel

Die Scheidung einer gescheiterten Ehe darf ferner ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der die Scheidung ablehnt, aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.

 

Dieses ist vor allem dann der Fall, wenn einer der Ehepartner schwer und lang dauernd erkrankt und daher auf den Fortbestand der Ehe angewiesen ist.

 

Beispiele hierfür sind:

 

  • Vorliegen einer Erkrankung im Spätstadium der multiplen Sklerose oder bei massiver Krebserkrankung.
  • Akute Selbstmordgefahr, wenn diese aus einer nicht steuerbaren psychischen Ausnahmesituation folgt, der Ehepartner also psychisch krank ist und sein Handeln nicht mehr unter Kontrolle hat.

 

Nicht ausreichend sind normale Erkrankungen oder Behinderungen, ein für sich hohes Alter oder ein angegriffener Gesundheitszustand.

 

Bei der Ehegattenschutzklausel gilt der Amtsermittlungsgrundsatz nicht, mit der Folge, dass der Ehepartner, der sich auf diesen Härtegrund beruft, das Vorliegen auch darlegen und beweisen muss. Die Verweigerung der Scheidung muss das einzige Mittel sein, um den Ehepartner vor einer für ihn durch die Scheidung sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren.

EXPERTENTIPP

Ehegattenschutzklausel greift seltener als Kinderschutzklausel

Auch das Verhindern der Scheidung geschieht nur sehr selten. Indem man sich auf die Ehegattenschutzklausel beruft, kann man die Scheidung unter Umständen etwas länger hinauszögern. Allerdings müssen dabei erhebliche krankhafte Züge bei einem Ehegatten zu erkennen sein, bevor er sich mit Erfolg darauf berufen kann.

Wie reiche ich die Scheidung ein?

Der Scheidungsantrag kann nicht selbst gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin nehmen, der oder die den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht und dort beim Familiengericht einreicht.

Notwendige Informationen für den Scheidungsantrag

Der Scheidungsantrag muss folgende Informationen enthalten, die der Rechtsanwalt, der Sie vertritt, von Ihnen erfragen muss:

 

  • Name und die genaue(n) Anschrift(en) der Ehepartner
  • einen Antrag enthalten, dass die Ehe geschieden werden soll
  • Ort und Zeitpunkt des Eheschlusses.

Zusätzliche Dokumente und Informationen

Dem Ehescheidungsantrag ist eine Kopie der Heiratsurkunde beizufügen. Das Original der Heiratsurkunde muss im Scheidungstermin dem Familiengericht vorgelegt werden. Der Scheidungsantrag muss weiterhin Angaben darüber enthalten, ob gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden sind und ob bereits andere Familienrechtsverfahren vor einem anderen Gericht geführt werden. Weiter muss das Gericht über die Scheidungsvoraussetzungen informiert werden, also darüber, ob die Ehepartner seit mindestens 1 Jahr getrennt leben, beide die Ehescheidung wollen und die Ehe zerrüttet ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss dem Gericht zudem mitgeteilt werden, dass sich beide über die Scheidungsfolgen geeinigt haben. In der Praxis verzichten viele Gerichte auf die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Scheidungsantrag online einreichen - so geht‘s

Damit die Ehescheidung für Sie möglichst problemlos, ohne großen Zeitaufwand und nicht als nervtötende Auseinandersetzung vonstattengeht, können Sie den Scheidungsantrag gerne online stellen.

 

Der Online-Scheidungsantrag eignet sich für alle einvernehmlichen Scheidungen, bei denen es kaum oder keine Streitigkeiten gibt und die Ehepartner bereits alle oder viele sonst zu klärenden Angelegenheiten (Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, Unterhalt für Kinder und Ehepartner, sowie Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat) in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einem Ehevertrag geregelt haben.

 

CHECKLISTE

Was ist eigentlich eine 'Online-Scheidung'?

Die Online-Scheidung kann Zeit, Geld und Nerven sparen - wie können Sie Ihre Scheidung online durchführen?

Checkliste

Online-Scheidung

Alle wichtigen Infos zur Online-Scheidung auf einen Blick - was sie ist, wie sie abläuft und wer Sie unterstützt.

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Einvernehmliche Scheidung – was Sie regeln sollten

Die folgenden Fragen müssen auch bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden:

 

 

Für die Angelegenheiten Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Ehewohnung und Hausrat ist es nach dem Gesetz vorgeschrieben, dass zusätzlich zur schriftlichen Urkunde ein vollstreckbarer Schuldtitel vorgelegt wird. Dieser kann nur dadurch entstehen, indem z.B. diese Angelegenheiten notariell beurkundet werden.

EXPERTENTIPP

Mit der Mediation Richtung einvernehmlicher Scheidung

Wenn Sie es nicht ganz einvernehmlich schaffen und Sie sich mit Ihrem (Noch-) Partner über einige Angelegenheiten nicht verständigen können, sollten Sie einen Mediator hinzuziehen! Der Mediator ist immer preiswerter als ein zweiter Scheidungsanwalt, der oftmals die Interessen vor allem streitig durchdrücken möchte!

Scheidung ohne Anwalt möglich?

Schaubild

Zumindest derjenige, der die Scheidung einleiten will, braucht einen Rechtsanwalt!

 

Der andere braucht nur dann einen Rechtsanwalt, wenn er selbst in dem Verfahren einen Antrag stellen möchte.

Bei einvernehmlicher Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur einer von beiden einen Rechtsanwalt. Obwohl dieser Rechtsanwalt nur einen der Ehepartner vertritt, besteht häufig zwischen ihnen die Absprache, dass der andere Ehepartner sich hälftig an den Rechtsanwaltskosten beteiligt. Verpflichtet dazu ist er jedoch nicht.

Praxisbeispiel

1 bezahlt Anwalt, der andere dessen hälftige Kosten

Clara Fröhlich und ihr Mann Mark Fröhlich wollen sich scheiden lassen. Sie haben alle Angelegenheiten im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Sie vereinbaren, dass nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden soll. Beide wenden sich gemeinsam an einen seriösen Scheidungsservice. Der Rechtsanwalt des Scheidungsservices weist die beiden darauf hin, dass er nach dem Gesetz nur einen von ihnen vertreten darf. Sie entschließen sich, dass Clara Fröhlich den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen soll. Mark Fröhlich erklärt sich bereit, die Hälfte der Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Für einen Rechtsmittelverzicht, um die Scheidung sofort wirksam zu machen, kann ein zweiter Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur oder im Anwaltszimmer angesprochen werden. Wenn der Rechtsanwalt bereit ist, den Rechtsmittelverzicht zu erklären, kann die Ehe sofort geschieden werden.

Bei Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eheleuten treten manchmal erst während des Scheidungsverfahrens auf. Wenn die Eheleute eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben und keine Rechtsanwälte in die Vertragsverhandlung miteinbezogen wurden, können nicht die Interessen jedes Ehegatten optimal berücksichtigt worden sein.

 

Der Notar, der die Vereinbarung beurkundet hat, ist zur Neutralität verpflichtet. Sein Ziel ist es nicht, dass jede Partei das Bestmögliche erreicht, sondern nur, dass die Ehepartner eine Vereinbarung nach ihren Wünschen schließen. Die tatsächlichen Wünsche, die den Ehepartnern möglicherweise selbst gar nicht offen bewusst sind, kann nur ein Rechtsanwalt ermitteln, der die Hintergründe der Wünsche versteht.

 

Wenn der Ehepartner, der den Scheidungsantrag gestellt hat, diesen Antrag wieder zurücknimmt, hat der andere, der keinen eigenen Rechtsanwalt hat, nicht die Möglichkeit, einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Soll die Ehe geschieden werden, muss erneut ein Scheidungsantrag gestellt werden.

 

Weitere Anträge in Unterhalts-, Sorgerecht-, Umgangsangelegenheiten etc. können nur durch einen eigenen Rechtsanwalt gestellt werden.

Wie läuft der Scheidungstermin bei Gericht ab?

Sie haben Ihren Scheidungstermin in der Tasche und müssen nun vor das Familiengericht? Sie wissen nicht, wie ein derartiger Termin abläuft und sind aufgeregt? Keine Bange - es ist alles nur halb so schlimm.

 

Hier erfahren Sie alles über den Ablauf des Scheidungstermins bei Gericht im Detail.

 

Unter dem Strich dient der Scheidungs- bzw. Aufhebungstermin in erster Linie der persönlichen Anhörung der Beteiligten und findet seinen Abschluss im Ausspruch des Scheidungs- bzw. Aufhebungsbeschlusses. Überwiegend setzen die Gerichte für einen solchen Gerichtstermin 15 Minuten an. Am Ende des Verfahrens dokumentiert der Beschluss mit Rechtskraftvermerk die Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

CHECKLISTE

Wie bereite ich mich auf meinen Scheidungstermin vor?

Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Termin vor Gericht - so bereiten Sie sich am besten darauf vor! 

Checkliste

Vorbereitungen auf den Scheidungstermin

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie entspannt und selbstbewusst bei Ihrem Scheidungstermin auftreten.

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Namen ändern nach der Scheidung - so geht es!

Um den Ehenamen zu ändern, muss derjenige, der seinen Namen ändern will, eine Erklärung vor dem Standesamt abgeben.

Die Wahlmöglichkeit in Bezug auf den Namen

Ein Ehepartner kann:

  • den Ehenamen abwählen und seinen Geburtsnamen wieder aufnehmen.
  • den Ehenamen abwählen und seinen bis zur Ehenamensbestimmung geführten Namen (z.B. Ehenamen aus früherer Ehe) wieder annehmen.
  • dem Ehenamen als Begleitnamen seinen Geburtsnamen voranstellen oder hinzufügen.

Praxisbeispiel

Wie heißen Sie nach der Scheidung?

Heike Fröhlich, geborene Neumann, ist zum zweiten Mal verheiratet und will sich nun scheiden lassen. Vor dieser Ehe war sie in erster Ehe mit Robert Schulz verheiratet und hieß Heike Schulz. Heike Fröhlich hat nun nach der Scheidung der zweiten Ehe verschiedene Möglichkeiten für Ihren Nachnamen. Sie kann zwischen folgenden Nachnamen wählen:

  • Heike Fröhlich
  • Heike Neumann
  • Heike Schulz
  • Heike Fröhlich-Neumann
  • Heike Neumann-Fröhlich

Um den Namen nach der Scheidung ändern zu lassen, muss die Namensänderung öffentlich beglaubigt werden.

 

Die gewünschte Namensänderung muss entweder vor einem Notar oder vor dem örtlich zuständigen Standesbeamten beglaubigt und beurkundet werden.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Namensänderung ist zunächst der Standesbeamte, der das Familienbuch der Ehepartner führt. Das Familienbuch wird bei dem Standesamt geführt, in dessen Bereich die Ehepartner wohnen. Bei einem Umzug wird das Familienbuch an das den Wohnort betreffende Standesamt weitergeleitet.

 

Falls der Standesbeamte bzw. das Familienbuch aus irgendwelchen Gründen nicht zu erreichen bzw. zu finden ist, ist das Standesamt zuständig, welches die standesamtliche Trauung vorgenommen hat.

CHECKLISTE

Wie kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern lassen?

Nach der Scheidung wird der Ehename weitergeführt, Sie können jedoch die Namensänderung beantragen. Was ist zu beachten?

Checkliste

Namensänderung nach Scheidung

Das müssen Sie tun, um Ihren Namen und möglicherweise auch den Ihrer Kinder nach der Scheidung ändern zu lassen.

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Krankenversicherung nach der Scheidung - das sollten Sie wissen!

Derjenige, der während der Ehe nicht berufstätig war und sich um Haushalt und/oder Kinder gekümmert hat, ist mit den Kindern beim berufstätigen Partner normalerweise bezüglich der Krankenversicherung mitversichert.

Ausscheiden aus der Mitversicherung

Wenn sich die Ehepartner scheiden lassen, fällt der bisher nur mitversicherte Partner aus der Mitversicherung heraus. Der Betroffene hat dann bis zu drei Monate nach Rechtskraft der Scheidung Zeit, der gesetzlichen Krankenversicherung des geschiedenen Ehepartners freiwillig beizutreten. Die Krankenkasse muss ihn ohne Rücksicht auf das Alter und den Krankheitszustand aufnehmen.

 

Falls der noch nicht eigenständig Versicherte die Beitrittsfrist von drei Monaten versäumt, läuft er oder sie Gefahr, jeglichen Krankenversicherungsschutz zu verlieren. Die Krankenkasse des anderen Ehepartners ist dann nicht mehr verpflichtet, den bisher mitversicherten Gegenüber aufzunehmen. Auch allen anderen Krankenkassen steht es frei, ob sie dem Beitritt zustimmen.

Die Krankenversicherungskosten

Die Kosten für die eigene Krankenversicherung muss jeder nun eigenständig tragen. Die Kinder bleiben wie bisher beim anderen berufstätigen Ehepartner automatisch mitversichert.

EXPERTENTIPP

Schon früh den Wechsel vorbereiten

Sie sollten sich bereits während der Trennung um eine eigene Krankenversicherung bemühen. Falls Sie sich nach der Scheidung von Ihrem Ehegatten selbstständig machen, kann es unter Umständen sinnvoll sein, dass Sie einer privaten Krankenversicherung beitreten. Bei privaten Krankenversicherungen muss vorab ihr Gesundheitszustand genau überprüft und das Leistungspaket festgelegt werden.

Aber auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie nicht verpflichtet, in der gesetzlichen Krankenkasse ihres geschiedenen Ehegatten zu bleiben. Da die gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedliche Beiträge haben, lohnt es sich die Krankenversicherung auf ihr Leistungsangebot und die Höhe des Beitrages zu überprüfen.

 

Sie können so erheblich monatlich an Geld sparen, wenn sie eine günstige Krankenkasse mit einem für Sie vorteilhaften Leistungspaket suchen.

Wie schnell kann ich mich scheiden lassen?

Bevor Sie sich scheiden lassen können, müssen Sie ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Dafür müssen Sie in getrennten Zimmern schlafen und jeder muss für sich selber sorgen (waschen, kochen, einkaufen putzen…). Der Scheidungsantrag kann in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht werden. Reichen Sie den Antrag zu früh ein, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Scheidungsantrag kostenpflichtig abgewiesen wird.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine Scheidung kann zwischen 6 Wochen und mehreren Jahren dauern, wenn es zum Beispiel zu einem Rosenkrieg kommt. Das liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie sich nicht, oder nicht viel streiten, und die Punkte wie Aufteilung des Besitzes, Kinder, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und Unterhalt einvernehmlich regeln, dann geht ein Scheidungsverfahren unproblematisch und sehr schnell. Die Scheidungsdauer hängt also überwiegend von Ihnen selbst ab!

Dauer: 4:32

Video

Scheidung: Dauer, Vermögen, Steuerklasse, Trennungsunterhalt

Wie kann ich meine Scheidung beschleunigen?

Eine Ehe kann auch geschieden werden, wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Allerdings geht dies nur in Ausnahmefällen, sogenannten „Härtefällen“, z.B. bei häuslicher Gewalt oder wenn der Ehepartner Alkoholiker ist.

Wie kann ich beweisen, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist?

Wer behauptet, das Trennungsjahr sei abgelaufen, muss das vor Gericht im Zweifel auch beweisen. Dies kann man durch Zeugen machen. Am einfachsten ist es, das Trennungsdatum schriftlich festzuhalten und von beiden Ehepartnern unterschreiben zu lassen.

Was tun, wenn der Ehepartner die Scheidung nicht will?

Wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, müssen Sie beweisen, dass die Ehe „zerrüttet“ ist. Gelingt dies nicht, kann die Ehe erst nach drei Jahren Trennung geschieden werden, wenn die Zustimmung des Ehepartners nicht mehr erforderlich ist. Wenn Sie einen neuen Partner (Partnerin) an Ihrer Seite haben, wird das Gericht Sie zumeist schon nach 1 Jahr Trennungszeit scheiden!

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt?

Der Trennungsunterhalt bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen und Einkommen der beiden Ehepartner. Mehr Informationen zum Thema Trennungsunterhalt finden Sie hier.

Wann muss der andere Ehepartner arbeiten?

Grundsätzlich muss der andere Ehepartner arbeiten gehen, wenn es ihm zumutbar ist. Allerdings kommt es auf die Umstände im Einzelfall an.

Kann der Trennungsunterhalt vertraglich ausgeschlossen werden?

Der Trennungsunterhalt kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Lediglich der Unterhalt nach der Scheidung kann durch Vertrag ausgeschlossen werden.

Wann muss ich die Steuerklasse wechseln?

Im Falle der Trennung muss zu Beginn des Kalenderjahres, welches auf die räumliche Trennung folgt, die Steuerklasse gewechselt werden, auch wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist.

Muss ich mein Erspartes teilen?

Ehepartner leben grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, solange zum Beispiel ein Ehevertrag dies nicht abgeändert hat. Die Vermögen der Ehepartner bleiben hierbei getrennt. Bei einer Scheidung wird dann lediglich der Zugewinn der Ehepartner ausgeglichen. Derjenige, der mehr erworben hat, muss die Hälfte davon abgeben.

Vermögen - wie kann ich die Teilung verhindern?

Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Gütertrennung vereinbaren, bleiben Ihre Vermögen komplett getrennt und es findet kein Zugewinnausgleich statt. Allerdings würden Sie im Falle des Todes Ihres Ehepartners deutlich weniger erben.

Was geschieht mit den Rentenansprüchen?

Bei einer Scheidung findet ein Versorgungsausgleich statt. Dabei werden alle Rentenansprüche der Ehepartner geteilt und jeweils zur Hälfte auf den anderen Ehepartner übertragen. Lediglich wenn die Ehe kürzer als drei Jahre war, findet ein Versorgungsausgleich nicht statt.

Kann man den Versorgungsausgleich ausschließen?

Sie können den Versorgungsausgleich grundsätzlich durch einen notariellen Vertrag oder beim schlussendlichen Gerichtstermin mit einem zweiten Anwalt ausschließen lassen.

Was kann ich tun, wenn der andere Ehepartner die gemeinsamen Konten leerräumt?

Bei gemeinsamen Konten darf Ihr Ehepartner zwar nicht größere Beträge abheben, kann es aber. Das zu viel abgehobene Geld können Sie dann zurückfordern. Am einfachsten ist es, schon während der Trennungszeit gemeinsame Konten und Wertpapierdepots aufzulösen.

Mein Ehepartner schafft Vermögen beiseite – was kann ich tun?

Sie können von Ihrem Ehepartner verlangen, dass er seine Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung offenlegt. Ist das Vermögen bei der Scheidung geringer, muss Ihr Ehepartner erklären, was mit dem Vermögen geschehen ist.

Wer haftet für gemeinsame Schulden?

Schulden aus gemeinsamen Konten oder Verträgen sind gemeinsame Schulden, d.h. Sie haften beide dafür. Schulden, für die ihr Partner alleine vertraglich unterschrieben hat, muss ihr Partner auch alleine zurückzahlen.

Wer bekommt wie viel Unterhalt?

Der Unterhalt für Kinder bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Kinder stehen immer auf dem ersten Rang, d.h. zuerst müssen alle Unterhaltsansprüche der Kinder befriedigt werden. Erst danach bekommt der Ex-Partner Unterhalt. Reicht das Geld nur für die Kinder, geht der oder die Ex leer aus.

Wer hat das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder?

Schaubild

Auch nach der Scheidung behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Wichtige Entscheidungen wie der Schulbesuch müssen von beiden Eltern einvernehmlich getroffen werden.

Wie kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen?

Sie müssen bei Gericht einen Antrag stellen und genau begründen, warum Sie das alleinige Sorgerecht bekommen sollen. Häufigster Grund sind massive Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Eltern, d.h. Sie können sich mit Ihrem Ex-Partner nicht über die Kindesbelange einigen.

Wie oft darf ich meine Kinder sehen?

Beide Eltern haben ein Umgangsrecht mit ihren Kindern. Das gilt auch, wenn der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Idealerweise einigen Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über das Umgangsrecht. Bestenfalls sollte ein 50/50 – Wechselmodell angestrebt werden, um dem Kindeswohl größtmögliche Rechnung zu tragen.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

30 Tipps sind viel, manchem aber sicher nicht genug. Sie dienen als Einstieg in die Materie des Scheidungsrechts. Wenn Sie diese Art Ratgeber gut finden, lesen Sie auch unsere 10 Tipps zur Vermeidung eines Rosenkriegs oder die 10 besten Tipps für eine Scheidung mit Kind.