Immerhin gibt es in der juristischen Literatur Meinungen, die zumindest den Ehebruch, der auf dem vertraglich begründeten Eheversprechen beruht, als einen Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut ähnlich den Rechtsgütern wie Leib, Leben und Vermögen beurteilen und die Ehe diesen Rechtsgütern gleichstellen. Aber: Die im Gesetz genannten Rechtsgüter sind greifbar und eine Schädigung ist messbar. Ein Körperschaden oder ein Vermögensschaden lassen sich feststellen, ein Schaden, der durch die Trennung der Ehe begründet wird, nicht.
Und wenn, dann würde man sich in Argumentationsbereiche hineinbegeben, die keine Konturen haben und rechtlich kaum zu erfassen sind. Denn: Wie sollte man den seelischen Schaden beziffern? Auch ein Gutachter könnte kaum objektiv und nachvollziehbar beurteilen, wie sehr ein Mensch durch die Trennung leidet. Schließlich wäre auch der Vortrag des Partners zu berücksichtigen, inwieweit die oder der Verlassene das Scheitern Ihrer Ehe selbst mitverschuldet hat. Genauso gut könnte auch der Partner vortragen, dass er unter der Trennung leide und ebenso Schmerzensgeld beanspruchen.
Insoweit macht es keinen Unterschied, ob Sie außerehelich miteinander zusammenleben oder miteinander verheiratet sind. Die Voraussetzungen, unter den Schmerzensgeld zuerkannt werden kann, sind gesetzlich geregelt, ohne dass auf die Beziehung der beteiligten Person abgestellt wird.
Gibt es denn statt Schmerzensgeld wenigstens Schadensersatz?
Schmerzensgeld ist Schadensersatz. Genauso wenig, wie Sie Schmerzensgeld fordern können, wäre ein Anspruch auf Schadensersatz begründet. Schadensersatz setzt immer Verschulden voraus. Im Scheidungsrecht gibt es aber keine Verschuldensfrage mehr. Es gilt allein das Zerrüttungsprinzip.
In anderen Staaten ist die Rechtslage teils anders. Ein Richter im Bundesstaat North Carolina sprach einem betrogenen Ehepartner 2018 gegen den Liebhaber seiner Frau 8,8 Millionen Dollar als Schadensersatz zu, weil er diesen dafür verantwortlich machte, dass seine Ehe gescheitert sei. Dort gilt Ehebruch als eine schwerwiegende Straftat. Jedes Jahr würden allein in North Carolina bei den Gerichten 200 Klagen auf Schadenersatz eingereicht.
Trennungsgeld als Alternative
Anders liegen die Dinge, wenn die Partner ein „Trennungsgeld“ vereinbart haben. Trennungsgeld ist im Ergebnis ähnlich wie ein Schmerzensgeld, beruht aber darauf, dass es aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung getroffen wird. Trennungsgeld lässt sich vereinbaren, wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, genauso gut aber auch, wenn Sie verheiratet sind. In einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Urteil vom 12.05.2004, Az.: 21 O 545/03) wünschte der Mann eine „richtige Lebensgemeinschaft“:
- Seine Lebensgefährtin sollte beim ihm einziehen und ihre eigene Wohnung aufgeben.
- Da die Frau ihre Küche und ihr Auto weit unter Preis aufgeben musste, vereinbarten die beiden schriftlich, dass die Frau im Fall einer Trennung für die Anschaffung eines eigenen Autos und einer neuen Wohnungseinrichtung 15.000 EUR bekommen sollte.
- Als sich das Paar trennte, sah sich die Frau veranlasst, das Trennungsgeld gerichtlich einzuklagen.
Das Gericht gab der Klage statt, weil sich die Partner bewusst auf diesen konkreten Betrag geeinigt hätten. Das Dokument hätten beide freiwillig unterschrieben und stelle ein Schuldanerkenntnis des Mannes dar, das für den Fall der Trennung Geltung haben und unverbindlich sein sollte. Damit war klar, dass der Mann von vornherein eine Forderung der Frau als rechtlich verbindlich anerkannt hatte. Mit einem Schmerzensgeld hatte diese Zahlung aber an sich nichts zu tun.
Eine gute Beziehung bedeutet, dass die Beziehung in beiden Richtungen funktioniert. Scheitert Ihre Beziehung, sollten Sie berücksichtigen, dass es keine Garantie für menschliche Beziehungen gibt und sich letztlich ein Lebensrisiko verwirklicht, das jeder menschlichen Beziehung und gerade auch einer Ehe immanent ist.