Schmerzensgeld nach Trennung?

Frau Traurig Am Fenster iurFRIEND® AG

Freitag, 14.09.2012 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Eine Trennung ist oft schmerzhaft. Insoweit erscheint es naheliegend, wegen der seelischen Verletzungen Schmerzensgeld einzufordern. Sprechen wir darüber, ob eine derartige Forderung nach deutschem Recht realistisch ist, welche Alternativen es gibt und ob es einen Unterschied gibt, wenn Sie außerehelich zusammenleben oder verheiratet sind.

Was ist und wann gibt es Schmerzensgeld?

Schaubild

Schmerzensgeld ist ein Ausgleich dafür, dass Sie einen immateriellen Schaden erlitten haben. Es soll Erleichterung und Annehmlichkeiten verschaffen, um dieses Leiden einigermaßen auszugleichen. Darüber hinaus soll das Schmerzensgeld Genugtuung dafür verschaffen, was Ihnen angetan wurde. Der Schädiger soll quasi „büßen“.

Praxisbeispiel

Schmerzen nach Unfall gleichzusetzen mit Trennungsschmerz?

Sie werden in einen Auffahrunfall verwickelt und dabei verletzt. Wegen der körperlichen Verletzung (materieller Schaden) steht Ihnen auch ein Schmerzensgeld (immaterieller Schaden) zu. Allerdings fordert die maßgebliche Vorschrift des § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einschränkend, dass eine „Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ begründet ist. Dann kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige (gerechte) Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld) fordern. Da eine Trennung im Regelfall keinen derartigen nachweisbaren materiellen Schaden an Körper, Gesundheit oder Freiheit verursacht, kommt auch ein Schmerzensgeld als Ersatz für den immateriellen Schaden in Form einer seelischen Beeinträchtigung praktisch nicht in Betracht.

Immerhin gibt es in der juristischen Literatur Meinungen, die zumindest den Ehebruch, der auf dem vertraglich begründeten Eheversprechen beruht, als einen Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut ähnlich den Rechtsgütern wie Leib, Leben und Vermögen beurteilen und die Ehe diesen Rechtsgütern gleichstellen. Aber: Die im Gesetz genannten Rechtsgüter sind greifbar und eine Schädigung ist messbar. Ein Körperschaden oder ein Vermögensschaden lassen sich feststellen, ein Schaden, der durch die Trennung der Ehe begründet wird, nicht.

 

Und wenn, dann würde man sich in Argumentationsbereiche hineinbegeben, die keine Konturen haben und rechtlich kaum zu erfassen sind. Denn: Wie sollte man den seelischen Schaden beziffern? Auch ein Gutachter könnte kaum objektiv und nachvollziehbar beurteilen, wie sehr ein Mensch durch die Trennung leidet. Schließlich wäre auch der Vortrag des Partners zu berücksichtigen, inwieweit die oder der Verlassene das Scheitern Ihrer Ehe selbst mitverschuldet hat. Genauso gut könnte auch der Partner vortragen, dass er unter der Trennung leide und ebenso Schmerzensgeld beanspruchen.

 

Insoweit macht es keinen Unterschied, ob Sie außerehelich miteinander zusammenleben oder miteinander verheiratet sind. Die Voraussetzungen, unter den Schmerzensgeld zuerkannt werden kann, sind gesetzlich geregelt, ohne dass auf die Beziehung der beteiligten Person abgestellt wird.

CHECKLISTE

Wie gehe ich mit dem Trennungsschmerz um?

Es ist nicht einfach, eine Trennung zu bewältigen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie dafür brauchen diesen Umbruch und den Trennungsschmerz zu verarbeiten. 

Checkliste

Trennung bewältigen

Trennungen sind für jeden ein Einschnitt ins Leben - so gehen Sie konstruktiv damit um und bewältigen den Schmerz.

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Gibt es denn statt Schmerzensgeld wenigstens Schadensersatz?

Schmerzensgeld ist Schadensersatz. Genauso wenig, wie Sie Schmerzensgeld fordern können, wäre ein Anspruch auf Schadensersatz begründet. Schadensersatz setzt immer Verschulden voraus. Im Scheidungsrecht gibt es aber keine Verschuldensfrage mehr. Es gilt allein das Zerrüttungsprinzip.

 

In anderen Staaten ist die Rechtslage teils anders. Ein Richter im Bundesstaat North Carolina sprach einem betrogenen Ehepartner 2018 gegen den Liebhaber seiner Frau 8,8 Millionen Dollar als Schadensersatz zu, weil er diesen dafür verantwortlich machte, dass seine Ehe gescheitert sei. Dort gilt Ehebruch als eine schwerwiegende Straftat. Jedes Jahr würden allein in North Carolina bei den Gerichten 200 Klagen auf Schadenersatz eingereicht.

GUT ZU WISSEN

Finanzieller Ausgleich durch Unterhalt und Zugewinnausgleich

Sind Sie verheiratet, soll der wirtschaftliche schwächere abgesichert werden, indem der Versorgungsausgleich durchgeführt wird oder er bzw. sie Zugewinnausgleich, Trennungs- und Ehegattenunterhalt beanspruchen kann.

Trennungsgeld als Alternative

Anders liegen die Dinge, wenn die Partner ein „Trennungsgeld“ vereinbart haben. Trennungsgeld ist im Ergebnis ähnlich wie ein Schmerzensgeld, beruht aber darauf, dass es aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung getroffen wird. Trennungsgeld lässt sich vereinbaren, wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, genauso gut aber auch, wenn Sie verheiratet sind. In einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Urteil vom 12.05.2004, Az.: 21 O 545/03) wünschte der Mann eine „richtige Lebensgemeinschaft“:

 

  • Seine Lebensgefährtin sollte beim ihm einziehen und ihre eigene Wohnung aufgeben.
  • Da die Frau ihre Küche und ihr Auto weit unter Preis aufgeben musste, vereinbarten die beiden schriftlich, dass die Frau im Fall einer Trennung für die Anschaffung eines eigenen Autos und einer neuen Wohnungseinrichtung 15.000 EUR bekommen sollte.
  • Als sich das Paar trennte, sah sich die Frau veranlasst, das Trennungsgeld gerichtlich einzuklagen.

 

Das Gericht gab der Klage statt, weil sich die Partner bewusst auf diesen konkreten Betrag geeinigt hätten. Das Dokument hätten beide freiwillig unterschrieben und stelle ein Schuldanerkenntnis des Mannes dar, das für den Fall der Trennung Geltung haben und unverbindlich sein sollte. Damit war klar, dass der Mann von vornherein eine Forderung der Frau als rechtlich verbindlich anerkannt hatte. Mit einem Schmerzensgeld hatte diese Zahlung aber an sich nichts zu tun.

EXPERTENTIPP

Partnerschaftsvertrag abschließen

Leben Sie in einer Beziehung zusammen, bleibt es Ihnen unbenommen, für den Fall Ihrer Trennung eine Art Trennungsgeld (Ausgleichszahlung) zu vereinbaren. Sie können in einem Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare oder in einem Ehevertrag festschreiben, dass der Partner in einer bestimmten Art und Weise, beispielsweise durch Zahlung einer vorab vereinbarten Summe entschädigt wird, wenn Ihre Beziehung in die Brüche geht. Es empfiehlt sich zum sicheren Nachweis, die Vereinbarung möglichst notariell zu beurkunden.

Alles in allem

Eine gute Beziehung bedeutet, dass die Beziehung in beiden Richtungen funktioniert. Scheitert Ihre Beziehung, sollten Sie berücksichtigen, dass es keine Garantie für menschliche Beziehungen gibt und sich letztlich ein Lebensrisiko verwirklicht, das jeder menschlichen Beziehung und gerade auch einer Ehe immanent ist.