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Ein schönes Weihnachtsfest auch nach der Scheidung

 
 

Denken Sie gerne an die Zeit zurück, als Sie Weihnachten noch zusammen mit Ihrem jetzigen Ex-Partner verbracht haben? Noch intensiver dürfte Ihre Erinnerung sein, wenn Sie Kinder haben und Weihnachten stets als ein familiäres Ereignis empfunden haben. Möchten Sie Weihnachten auch dieses Jahr zusammen verbringen, sollte Ihre Intention darin bestehen, dass es ein frohes Weihnachtsfest wird und Sie das Fest in allerbester Erinnerung behalten. Insoweit gilt es, Konflikte zu vermeiden und sich darauf einzustellen, dass Sie Scheidung und Weihnachten als eigenständige Ereignisse betrachten. Wir haben uns dazu einige Gedanken gemacht.

Von welchen rechtlichen Gegebenheiten gehen wir aus?

Bevor wir darüber sprechen, wie Sie Weihnachten gemeinsam verbringen, sollten wir die rechtlichen Gegebenheiten klären. Sind Sie geschieden, besteht auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für Ihre gemeinsamen Kinder im Regelfall unverändert fort. Anders ist es nur, wenn das Familiengericht das Sorgerecht einem Elternteil allein übertragen hat. Aber: Auch, wenn Sie das Sorgerecht gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner ausüben, entscheiden Sie als betreuender Elternteil allein, wo das Kind Weihnachten verbringt. Der andere Elternteil, der das Kind nicht in seinem Haushalt betreut, hat im Regelfall nur ein Umgangsrecht.

Im Rahmen des Umgangsrechts sprechen Sie sich normalerweise ab, bei welchem Elternteil das Kind Weihnachten verbringt. Im Idealfall gestehen Sie dem Ex-Partner als dem Elternteil Ihres Kindes zu, dass er oder sie das Kind auch an den Feiertagen zu Gesicht bekommt.

Wenn Sie die Absicht haben, auch nach der Scheidung noch schöne Weihnachten zusammen verbringen zu wollen, haben Sie sich offensichtlich entschieden, Weihnachten mit Ihrem Ex-Partner und Ihren Kindern zu verbringen. Zumindest aus Sicht der Kinder dürfte oder sollte diese Entscheidung eine sehr gute Entscheidung sein. Die Frage ist dann, wie Sie Ihre Wünsche so umsetzen, dass Weihnachten wirklich ein friedvolles und schönes Fest für alle wird.

Welche Erwartungen verbinden Sie mit einem gemeinsamen Weihnachtsfest?

Wichtig ist, dass Sie Ihre Erwartungen definieren, mit denen Sie ein gemeinsames Weihnachtsfest auf die Beine stellen. Erwarten Sie jedenfalls nicht, dass Sie sich in einer völlig heilen Welt wiederfinden, in der jeder den anderen ohne Vorbehalte akzeptiert, gerne hat und ihm jeden Wunsch erfüllt, nur weil Weihnachten ist. Übernehmen Sie nicht die Rolle, sich um alles und jeden kümmern zu wollen. Sie werden zwangsläufig auf Vorbehalte treffen und fühlen sich dann vielleicht vor den Kopf gestoßen oder enttäuscht. Genauso wenig sollten Sie völlig passiv bleiben und es dem Partner überlassen, das Fest so vorzubereiten, dass Sie nur noch die Geschenke unter den Weihnachtsbaum legen müssen.

Versuchen Sie, Ihren Beitrag zur Gestaltung des Weihnachtsfestes so zu organisieren, dass Sie dem Partner nicht auf die Füße treten und seine Wünsche und Vorstellungen soweit wie möglich respektieren. Auch wenn Sie nicht mit allem einverstanden sind, tun Sie sich wahrscheinlich selbst einen großen Gefallen, wenn Sie Vorbehalte nicht aussprechen, Zugeständnisse machen, Kompromisse eingehen und einfach davon ausgehen, dass Sie geruhsame Stunden miteinander verbringen wollen.

Vergessen Sie den Grund für Ihre Scheidung

Sie sind geschieden, weil Ihre Ehe gescheitert ist. Sicherlich gab es dafür Gründe. Egal, welche Gründe es waren, Sie sollten zumindest an Weihnachten Ihren Partner so betrachten, wie Sie ihn oder sie vielleicht einmal betrachtet haben. Wenn Sie ständig den Grund für Ihre Scheidung vor Augen haben und dem Partner auch noch Vorwürfe machen, dass er oder sie die Scheidung verschuldet hat, steht Weihnachten unter keinem guten Stern.

Akzeptieren Sie, dass Sie geschieden sind. Jeder Vorwurf, den Sie dem Partner vielleicht machen wollen, ändert nichts an dieser Tatsache. Jetzt sollte es nur noch darum gehen, das Beste daraus zu machen. An Weihnachten besteht dieses Beste darin, dass Sie gemeinsam Weihnachten miteinander verbringen wollen. Alles andere sollte Nebensache bleiben. Mit dieser Einstellung werden Sie Weihnachten als ein schönes Fest erleben und in schöner Erinnerung behalten. Auch wenn Sie geschieden sind und Ihre Liebe zum Partner vielleicht erloschen ist, ist Weihnachten trotzdem ein Fest der Liebe, wenn auch in einem etwas anderen Sinne.

Was ist, wenn ich einen neuen Partner habe?

Leben Sie nach Ihrer Scheidung in einer neuen Partnerschaft, müssen Sie sich der Frage stellen, wie Sie Ihren neuen Partner an Weihnachten einbeziehen. Im absoluten Idealfall könnte die Lösung darin bestehen, dass Sie Weihnachten gemeinsam mit Ihrem Ex-Partner und Ihrem neuen Partner verbringen. Voraussetzung ist natürlich, dass keine Spannungen bestehen und jeder akzeptiert, dass jeder ein eigenes und neues Leben führt. Wenn Sie all diese Empfindungen unter einen Hut bringen, sollte es möglich sein, auch das nächste Weihnachtsfest in dieser Form zu gestalten.

Besonders dann, wenn Sie gemeinsame Kinder haben, vermeiden Sie damit den Streit, dass Sie sich absprechen müssten, bei welchem Elternteil das Kind Weihnachten verbringt. Im einfachsten Fall verbringen Sie den Heiligen Abend gemeinsam und „teilen“ das Kind an den Weihnachtsfeiertagen untereinander auf. So kommt jeder auf seine Kosten.

Wie halte ich es mit Geschenken?

Leben Sie von Ihrem Kind getrennt, sollten Sie sich nicht dem Glauben hingeben, Sie könnten mit besonders großen, teuren und schönen Geschenken Ihr Kind an sich binden oder auf Ihre Seite ziehen. Geschenke sind schön und interessant, aber auch riskant. Ihr Kind könnte das Gefühl haben, Sie wollten sich seine Zuneigung erkaufen.

Besser ist, wenn Ihr Geschenk von Herzen kommt und nicht den Anschein erweckt, es handele sich um Bestechung. Geschenke zeigen ihren Wert nicht dadurch, dass sie viel Geld gekostet haben, sondern dadurch, dass Sie damit Ihre ehrliche Zuneigung zum Kind zum Ausdruck bringen und ihm zeigen, dass Sie sich Gedanken gemacht haben, mit welcher Art von Geschenk Sie ihm wirklich eine Freude machen können. Insoweit kann das Geschenk auch darin bestehen, dass Sie dem Kind gemeinsame Ausflüge oder Unternehmungen schenken oder Versprechen, dass Sie sich künftig intensiver um es kümmern werden. Kinder haben ein sehr feines Gespür dafür, mit welcher Intention sie beschenkt werden. Ansonsten könnte das schönste Geschenk darin bestehen, dass Sie Weihnachten gemeinsam mit Ihrem Kind feiern und bereit sind, auch Ihren Ex-Partner einzubeziehen.

Schaffen Sie Gemeinsamkeiten

Sie können sich natürlich darauf beschränken, Ihren Ex-Partner an Weihnachten aufzusuchen und sich an den gedeckten Tisch zu setzen. Wenn dieser Plan in gegenseitiger Absprache akzeptiert wird, ist das in Ordnung. Konstruktiver könnte es aber sein, wenn Sie sich aktiv an der Gestaltung des Weihnachtsfestes beteiligen und versuchen, Weihnachten wirklich gemeinsam zu erleben. Eine Gemeinsamkeit könnte darin bestehen, dass Sie mit Ihrem Ex-Partner und Ihren Kindern gemeinsam einen Gottesdienst besuchen, gemeinsam kochen und ein ordentliches Festmahl zubereiten, den Weihnachtsbaum gemeinsam kaufen, aufstellen und schmücken oder zusammen die Geschenke einpacken. Alles, was Sie gemeinsam erleben, fördert den Zusammenhalt und baut Auseinandersetzungen ab.

Beziehen Sie die Großeltern ein

Hegen Sie die Befürchtung, dass Sie sich trotz eines gemeinsamen Festes in Streitigkeiten mit Ihrem Ex-Partner verlieren, könnte ein Ausweg darin bestehen, dass Sie das Weihnachtsfest im Haus der Großeltern feiern oder die Großeltern in Ihre Wohnung oder die Wohnung Ihres Ex-Partners einladen und dort zusammen Weihnachten feiern. Voraussetzung ist natürlich, dass sich die Großeltern, die ja auch Schwiegereltern sind, neutral verhalten und selbst fähig und gewillt sind, das Fest als Fest zu verstehen. Ihr Vorteil kann darin bestehen, dass Sie und oder Ihr Ex-Partner sich bei bestehenden emotionalen Vorbehalten zurückhalten und darauf bedacht sind, dass Weihnachtsfest in trauter Geruhsamkeit zu verbringen.

Noch ein letztes Wort

Weihnachten ist eine Zeit, in der Wehmut, Stille und Erinnerung die Gefühle beherrschen. Gerade weil es Tage der Besinnung sein sollen, sollten Sie die Kraft und den Willen aufbringen, wirklich geruhsame Tage miteinander zu verbringen. Wir wünschen Ihnen jedenfalls, dass Sie mit Ihrer ehelichen Vergangenheit ins Reine kommen und die Perspektive schaffen, nach der Scheidung Ihr neues Leben aktiv mit Blick in die Zukunft zu gestalten. Sie wissen: Wo ein Wille ist, ist oft auch ein Weg. Ohne diesen Willen zum Ziel werden Sie diesen Weg nicht finden. In diesem Sinne: Frohe Weihnachten.

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